Ausschuss für Gesundheit und Soziales

Neckar-Odenwald-Kreis. Im Jugend- und Kulturzentrum „Schlachthof“ in Walldürn fand unter der Leitung von Landrat Dr. Achim Brötel eine Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales statt, zu der Bürgermeister Markus Günther seine Kreistagskollegen begrüßte und eine kurze Einführung die Geschichte des Jugend- und Kulturzentrums gab.

In der Folge stand die Neukonzeptionierung und Finanzierung der Tagesstätten für psychisch Kranke im Neckar-Odenwald-Kreis  (TAST NOK) auf der Tagesordnung. Schon im November 2009 hatte sich der Ausschuss mit einem Antrag auf Sonderförderung der Industrie Service Odenwald gGmbH (ISO) befasst, die damals aufgrund der Wirtschaftskrise ohne diesen Zuschuss die Zuverdienstarbeitsplätze für Menschen mit wesentlichen psychischen Beeinträchtigungen nicht hätten halten können. Gleichzeitig war damals die Verwaltung beauftragt worden, die Finanzierung des Angebots im Zuverdienstbereich auf eine neue, gesicherte Basis zu stellen und in eine Gesamtkonzeption für die Tagesstättenarbeit einzubinden.

Tatsächlich steigt der Bedarf an Arbeitsplätzen für Menschen, die psychisch krank oder seelisch behindert sind und keiner „normalen“ Arbeit nachgehen können, auch im Neckar-Odenwald-Kreis. Eine geregelte Tagesstruktur hilft diesen Menschen oft, die Selbstständigkeit zu wahren und nicht weiter in die Krankheit abzurutschen. Die bisherigen Angebote vor allem im nördlichen Kreisteil haben mit diesem steigenden Bedarf allerdings nicht Schritt gehalten. „Die Probleme, die diese Menschen haben, werden nach wie vor leider oft tabuisiert. Aber diese Tagesstätten sind ein Segen, sie entsprechen dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ und sie werden einfach immer mehr gebraucht“, erklärte Landrat Dr. Brötel dazu. Entsprechend  positiv fielen dann auch die Rückmeldungen der Ausschussmitglieder aus. Einstimmig wurde beschlossen, dass schon zum 1. Juli 2010 die neuen „Richtlinien und Fördergrundsätze des Neckar-Odenwald-Kreises für Tagesstätten für psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen“ in Kraft treten. Die Leistungen der Tagesstätten werden damit wesentlich erweitert, der Zuverdienstbereich ist künftig ein fester Bestandteil der Tagesstättenarbeit. Die Förderhöhe beträgt ab 2011 für zunächst drei Jahre jährlich 105000 Euro, aber schon 2010 wird der im Haushalt vorgesehene Förderbetrag in gleicher Höhe voll gewährt. Auf entsprechende Nachfragen erklärte Geschäftsführerin Barbara Klein, dass die Kurzarbeit bei der ISO im Mai nach zwölf Monaten beendet werden konnte, die Auftragslage für Montage-, Sortier- und Verpackungsarbeiten aber noch immer nicht zufriedenstellend sei.

Beim Thema „Einrichtung eines Pflegestützpunktes im Neckar-Odenwald-Kreis“ machte der Landrat aus seinem Herzen keine Mördergrube. Sehr deutlich erklärte er, dass er die die Einrichtung blockierenden Einwände der Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte (LAG) für „kropfunnötig“ hält und seinen  diesbezüglichen Widerstand beibehalten will: „Man muss nicht jeden Schwachsinn mitmachen.“ Zum Hintergrund: Mit viel Enthusiasmus und Herzblut hatte sich die Verwaltung sehr frühzeitig an die Erarbeitung eines Konzepts gemacht, das die Einrichtung eines – gesetzlich vorgeschriebenen – Pflegestützpunktes auf qualitativ sehr hohem Niveau zum Ziel hat. Dieses vorab sorgfältig erörterte und abgestimmte Konzept erhielt überraschenderweise dann aber nicht die Zustimmung der LAG. „Wobei sich der dort formulierte Kriterienkatalog im Gesetz eindeutig nicht wiederfindet“, ergänzte der Landrat. Mittlerweile konnten zwar einige offene Fragen im Sinne des Antrags des Neckar-Odenwald-Kreises geklärt werden. Nach wie vor unterschiedliche Auffassungen bestehen nach wie vor hinsichtlich der personalrechtlichen Zuordnung des im Pflegestützpunkt künftig tätigen Personals. „Dem ratsuchenden Bürger ist es allerdings schlicht egal, wo die Beraterin personalrechtlich zugeordnet ist. Würden wir dem Vorschlag der LAG nachkommen, wäre das ein bürokratischer Irrsinn, der nur Aufwand und zusätzliches Geld kostet“, so der Landrat. Allein die dann anfallende Umsatzsteuer belaufe sich auf rund 12.000 Euro pro Jahr. Seinem Vorschlag, weiterhin ausdrücklich an der eingereichten Konzeption des Kreises festzuhalten und eine schriftliche Entscheidung der LAG über dieses Konzept einzufordern, stimmten die Ausschussmitglieder schließlich einstimmig zu. „Sollten wir tatsächlich eine Ablehnung kassieren, verzichten wir halt auf unser Erstzugriffsrecht. Dann müssen die Kranken- und Pflegekassen den Pflegestützpunkt in Eigenregie einrichten und wir werden sehr genau beobachten, ob die bei uns angelegten Maßstäbe auch dort im gleichen Umfang eingehalten werden, “ schloss Dr. Brötel.

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