Kreis bei Ganztagsschulen gut aufgestellt

MdL Peter Hauk: „Alle Schülerinnen und Schüler, die Ganztagsschulen besuchen möchten, sollen dies auch können.“ (Foto: privat)

Neckar-Odenwald-Kreis. „Durch den Wandel von Gesellschaft und Familie kommt den Ganztagsschulen eine immer größere Bedeutung zu. Ganztagsschulen leisten nicht nur einen wichtigen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sie sind auch ein Schlüssel für bessere Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund und aus bildungsfernen Elternhäusern“, sagte der Neckar-Odenwälder Landtagsabgeordnete und Fraktionsvorsitzende Peter Hauk (CDU) anlässlich der erleichterten Genehmigungsvoraussetzungen für Grund- und Hauptschulen zur Einrichtung einer Ganztagesschule.

Seit Ende 2006 können Schulträger Anträge zur Einrichtung von Ganztagsschulen nach neuem Landeskonzept stellen. Im Schuljahr 2005/06 hatten 602 Schulen ein Ganztagesangebot. Mit 1.159 Ganztagsschulen im Schuljahr 2009/10 und weiteren 115 genehmigten Ganztagsschulen, die im aktuellen Schuljahr starten können, ist es der Landesregierung gelungen, die Zahl der Ganztagsschulen seit 2006 zu verdoppeln. „Die Landesregierung hat in dieser Legislaturperiode beim Ausbau der Ganztagsschulen viel bewegt. Dieser Weg muss konsequent fortgesetzt werden. Ganztagsschulen werden bedarfsorientiert ausgebaut und weiterentwickelt, so dass alle Schülerinnen und Schüler, die eine Ganztagsschule besuchen möchten, dies auch können“, sagte Peter Hauk.

„Auch der Neckar-Odenwald-Kreis ist in diesem wichtigen Schulbereich gut aufgestellt. So gibt es hier bislang insgesamt 12 Schulen, die ein Ganztageskonzept anbieten, Tendenz steigend“, erklärte Hauk. Diese Schulen sind im Einzelnen: Martin-von-Adelsheim-Schule GHWRS Adelsheim (teilgebunden), Karl-Trunzer-Schule GHWRS Buchen (gebunden), Friedrich-Heuß-Schule GHWRS Haßmersheim (gebunden), Schule am Limes GHWRS Osterburken (offen), Realschule Osterburken (gebunden), Realschule Obrigheim (offen), Burghardt-Gymnasium Buchen (offen), Auguste-Pattberg-Gymnasium Mosbach (gebunden) sowie das Gymnasium in Osterburken (gebunden). Im Bereich der Sonderschulen sind zudem die Schule für sprachbehinderte sowie die für geistig behinderte Menschen in Buchen als Ganztagsschulen geführt.

Im Februar 2006 hatte der Ministerrat das Kultusministerium beauftragt, bis zum Schuljahr 2014/15 einen Ausbaustand von 40 Prozent an Ganztagsschulen bei öffentlichen Grundschulen und allgemein bildenden Schulen im Sekundarbereich I anzustreben. Seither können zwei Formen von Ganztagsschulen nach Landeskonzept eingerichtet werden und eine zusätzliche Lehrerzuweisung erhalten. Zum einen sind dies Ganztagsschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung und zum anderen Ganztagsschulen in offener Angebotsform. Die Schulträger können hierzu Anträge beim jeweiligen Regierungspräsidium stellen.

Für den Ausbau der Ganztagsschulen nach Landeskonzept stelle die Landesregierung insgesamt 1.840 Lehrerstellen zur Verfügung, erklärte Hauk. Bei Gymnasien, Werkrealschulen und Hauptschulen sei es im Zuge der Qualitätsoffensive Bildung ermöglicht worden, auch über die 40-prozentige Flächendeckungsquote hinaus Ganztagsschulen zu genehmigen. „Ganztagsschulen dürfen auch in Zukunft nicht nach dem Gießkannenprinzip in die Fläche gebracht werden, sondern müssen dort zielgenau eingerichtet werden können, wo Eltern und Schülerinnen und Schüler sie brauchen“, betonte Hauk.

Eine Änderung der Genehmigungsvoraussetzungen soll ab sofort an allen einzügigen Grund- und Hauptschulen die Anerkennung von jahrgangsübergreifenden Ganztagsgruppen mit mindestens 20 Schülerinnen und Schülern ermöglichen. Dies war bisher nur für Grundschulen mit weniger als 60 und Hauptschulen mit weniger als 85 Schülerinnen und Schülern möglich. Die Antragsrunde für einzügige Grund- und Hauptschulen zum neuen Schuljahr muss vor diesem Hintergrund über den 01. November 2010 hinaus flexibel gehandhabt werden.

Hintergrund:

Im Schuljahr 2009/10 gab es 952 öffentliche Ganztagsschulen, von denen 805 im Rahmen des Landesprogramms (Ganztagsbetrieb an mind. vier Tagen à sieben bzw. acht Zeitstunden) als Ganztagsschule eingerichtet sind. Bei den übrigen öffentlichen Ganztagsschulen handelt es sich um Schulen, die die Kriterien der Kultusministerkonferenz (Ganztagsbetrieb an mind. drei Tagen à sieben Zeitstunden) erfüllen. Insgesamt gibt es 1.159 öffentliche und private Ganztagsschulen, die mindestens die Kriterien der Kultusministerkonferenz erfüllen.

Öffentliche Ganztagsschulen nach Landeskonzept im Schuljahr 2009/10:
– 216 Grundschulen
– 310 Hauptschulen (WRS erst ab dem SJ 2010/11 eingerichtet)
– 42 Realschulen
– 96 Gymnasien

Hinzu kommen die 115 für das Schuljahr 2010/11 nach Landeskonzept genehmigten öffentlichen Ganztagsschulen, die den Betrieb aber erst sukzessive aufnehmen.

Ganztagsschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung (Grundschulen, Haupt- und Werkrealschulen sowie Förderschulen in enger räumlicher Nähe zu einer Haupt- oder Werkrealschule mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung):

Ganztagsbetrieb an mindestens vier Tagen einer Schulwoche mit täglich mindestens acht Zeitstunden. Ganztagsform: gebunden oder teilweise gebunden.

Stundenzuweisung:
– Grundschulen: 6 Lehrerwochenstunden (LWS) je Ganztagskasse,
– Haupt- und Werkrealschulen: 5 LWS je Ganztagsklasse,
– Förderschulen: bis zu 0,75 Deputate je Schule im Endausbau.

Ganztagsschulen in offener Angebotsform (Grundschulen, Haupt- und Werkrealschulen, Realschulen, Gymnasien und Förderschulen):
Ganztagsbetrieb an mindestens vier Tagen einer Schulwoche mit täglich mindestens sieben Zeitstunden. Die Teilnahme am Ganztagsbetrieb ist freiwillig, bei Anmeldung jedoch für ein Schuljahr verbindlich (Planungssicherheit).

Stundenzuweisung:
– Grundschulen: 4 LWS je Ganztagsklasse
– Haupt- und Werkrealschulen/ Realschulen: 2 LWS je Ganztagsklasse,
– Gymnasien (Sek. I) / Förderschulen: 1 LWS je Ganztagsklasse.

Alle Ganztagsschulen nach neuem Landeskonzept erhalten je eine Anrechnungsstunde für Schulleitungsaufgaben.

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