Elektromeister veruntreut Löhne

240 Tagessätze wegen Mindestlohnverstoß – Amtsgericht Mosbach verurteilt Elektromeister

Mosbach. (pm) Das Amtsgericht Mosbach verurteilte einen 55-jährigen Elektromeister aus dem Neckar-Odenwald-Kreis zu einer Geldstrafe in Höhe von 240 Tagessätzen, weil er als Unternehmer seinen Arbeitern über drei Jahre nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn bezahlte.

Die zum Hauptzollamt Karlsruhe gehörende Finanzkontrolle Schwarzarbeit Heidelberg hat im Rahmen einer Prüfung festgestellt, dass der Elektromeister in drei Jahren Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund 23.000 Euro hinterzogen hat.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Arbeitgeber wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 153 Fällen nach § 266 a Strafgesetzbuch zu verurteilen war. Der Elektromeister gilt nun als vorbestraft.

Zusatzinformation:
Das Arbeitnehmerentsendegesetz verpflichtet Arbeitgeber bestimmter Branchen, die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen einzuhalten. Dazu gehört
auch die Gewährung des jeweils gesetzlich festgelegten Mindestlohnes als Grundlage für die Höhe der zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge. Der Mindeststundenlohn im Elektrohandwerk beträgt derzeit 9,70 Euro.

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