Wegen Kindesmissbrauchs in den Knast

Mosbach. (lg) Wegen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, des sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen, des Besitzes kinderpornografischer Schriften und des unerlaubten Besitzes von Schusswaffen in Tateinheit mit Besitz von Munition wurde ein 51-Jähriger vom Landgericht zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren, die Verteidigung von 2 Jahren 6 Monaten beantragt.

Der ledige, zuletzt in Neckarzimmern wohnhafte Täter hatte sich in der Zeit zwischen etwa Anfang 2003 bis Ende des Jahres 2005 an zwei Jungen im Alter von damals 9 bis 12 Jahren bzw. 7 bis 10 Jahren sexuell vergangen. Daneben wurde ihm der Besitz kinder-/jugendpornografischer Schriften, der vorsätzliche unerlaubte Besitz einer Schusswaffe, Titelmissbrauch und das Einstellen von Lichtbildern/Kurzvideos ins Internet ohne Einwilligung des Abgebildeten nachgewiesen.

Nach der Vernehmung von 13 Zeugen und Sachverständigen war die Strafkammer von der Schuld des Angeklagte überzeugt.

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