Kreis unterstützt Angebot für psychisch Kranke

Ausschuss für Gesundheit und Soziales

Mosbach. Im „aufgehübschten“ Bürgersaal des Mosbacher Rathauses hieß Oberbürgermeister Michael Jann die Mitglieder des Ausschusses für Gesundheit und Soziales willkommen, bevor Landrat Dr. Achim Brötel in die Tagesordnung startete. Auf der stand zunächst die „Vereinbarung zur Finanzierung der Tagesstättenarbeit im Neckar-Odenwald-Kreis“- ein Thema, das Ulrike Dinkelacker vom Diakonischen Werk stellvertretend für den Trägerverbund dem Gremium vorstellte.

Die Tagesstättenarbeit richtet sich an psychisch kranke Menschen, die aufgrund ihrer Erkrankung nur sehr begrenzt an gesellschaftlichen Angeboten teilnehmen können und oft unter der daraus folgenden Ausgrenzung leiden. In den Tagesstätten erwartet sie ein sehr niederschwelliges Angebot (ohne Zugangsvoraussetzungen, Anmeldung oder Verpflichtung), das es ihnen ermöglicht, einer Beschäftigung nachzugehen, soziale Kontakte zu haben und den Tag zu strukturieren. Im Neckar-Odenwald-Kreis werden die Tagesstätten an zwei verschiedenen Standorten in Mosbach und Buchen von drei Trägern, der Arbeiterwohlfahrt Neckar-Odenwald gGmbH, dem Diakonischen Werk der evangelischen Kirchenbezirke im Kreis und der ISO gGmbH Mosbach betrieben.

Der Landkreis hat sich auch bisher schon mit in den letzten drei Jahren jährlich 105.000 Euro auf freiwilliger Basis an der Finanzierung beteiligt. Diese Förderung war allerdings ursprünglich an eine Neukonzeption und eine Erweiterung des Leistungsangebots gekoppelt. „Die Neuausrichtung und die Zusammenarbeit haben sich ganz klar bewährt“, urteilte der Landrat, der deshalb auch für eine Fortführung der finanziellen Unterstützung plädierte. Das sahen die Ausschussmitglieder ebenso, die einer weiteren jährlichen Förderung der Tagesstättenarbeit mit gleichbleibend je 105.000 Euro für die Laufzeit von zwei Jahren  einstimmig zustimmten.




Die Landesheimbauverordnung sieht vor, dass bestehende Pflegeheime sich bis Ende 2019 unter anderem an den zwar kontrovers diskutierten, aber dem geltenden Recht entsprechenden „Einzelzimmerzwang“ (Größe mindestens 14 m²) halten müssen. Mit anderen Worten: Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen müssen ab 2019 in Einzelzimmern – statt wie bisher oft in Doppelzimmern –  von entsprechender Größe untergebracht werden  „Klar ist, dass dann Pflegeplätze auch bei uns wegfallen und Arbeitsplätze gleich dazu“, so Dr. Brötel. Die Verwaltung hat diese Tatsachen zum Anlass genommen, um zu prüfen, ob vor diesem Hintergrund eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit stationären Pflegeplätzen im Kreis künftig noch gewährleistet werden kann.

„Bei den Zahlen, die hier im Raum stehen, gibt es einige Unsicherheiten und Unschärfen. So wissen wir zum Beispiel nicht, wie viele Plätze neu entstehen oder welche Heime vielleicht schließen müssen“, erklärte der Landrat, der seinerseits die „Überreglementierung“ in Frage stellte: „Zweifellos geht der Trend hin zum Einzelzimmer. Aber bei bestimmten Situationen machen eben Doppelzimmer einfach auch Sinn. Solche Dinge reguliert der Markt schon selbst, wenn man ihn nur lässt.“ Unterm Strich sah Dr. Brötel aktuell aber keinen Handlungsbedarf, die Entwicklung sollte in jedem Fall jedoch beobachtet werden: „Eine so hohe Fremdbelegung mit Leuten von außerhalb des Kreises wie momentan wird 2019 definitiv nicht mehr möglich sein.“

Beim dritten Tagesordnungspunkt ging es um die Gewährung einer Abschlagszahlung auf den Verlustausgleich 2012 der Neckar-Odenwald-Kliniken, um die Liquidität zu sichern bzw. Zinsen zu sparen. Die endgültige Entscheidung zum Ausgleich des Jahresergebnisses 2012 findet dann zusammen mit der Feststellung des Jahresabschlusses voraussichtlich in der Kreistagssitzung am 165. Oktober 2013 statt. Auch hier stimmten die Ausschussmitglieder einstimmig zu.

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