Neckar-Odenwald-Kreis. (rt) Acht Jahre lang war der nordbadische Bezirksgeschäftsführer des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge Georg Martin für die Arbeit und Koordinierung auch für den Neckar-Odenwald-Kreis zuständig. Jetzt wurde er von dem Kreisbeauftragten Gerd Teßmer im Rahmen der letzten von ihm vorbereiteten Informationsveranstaltung in Obrigheim verabschiedet. Gerd vTeßmer würdigte die vielfältige Arbeit des Bezirksgeschäftsführers, mit dem er in den vergangenen acht Jahren Ausstellungen, Informationsnachmittage, Ehrungsabende und Sammlungen zugunsten der Kriegsgräberpflege veranstalten konnte. Dabei waren die Bezirksgeschäftsstelle und der Geschäftsführer Georg Martin immer die vorbereitende und durchführende Einrichtung. Er habe, so Teßmer, stets gerne und gut mit Georg Martin zusammengearbeitet. Mit einen kleinen Präsent brachte er den Dank des Neckar-Odenwald-Kreises und der vielen Mitglieder im Kreis auch optisch zum Ausdruck. Auch der für den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge als Referent regelmäßig zusammenarbeitende Fachanwalt für Erbrecht Wolfgang Roth aus Obrigheim würdigte das umsichtige Handeln und Wirken von Bezirksgeschäftsführer Georg Martin.
Georg Martin ging nach einem kurzen Rückblick über seine Arbeitsschwerpunkte und Aktivitäten im Kreis auf das Thema dieses Nachmittags im „Wilden Mann“ in Obrigheim ein. Zählten doch neben der Neuanlage und Pflege von den Ruhestätten gefallener Soldaten heute die Zukunftsvorsorge und Alterssicherung zu den bevorzugten Informationsthemen in der Mitglieder-Arbeit des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge. Der Volksbund halte es für wichtig, möglichst viele Aspekte aufzuzeigen, wie man im Alter versorgt werde, wenn man nicht mehr selbst für sich sorgen könne. Dabei gelte es, sich rechtzeitig Gedanken zu machen, wer diesen Bereich im Alter für einen übernehmen könne und solle.
Rechtsanwalt Wolfgang Roth hatte sich diesmal zur Aufgabe gemacht, umfangreich und leicht verständlich über Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Testament zu referieren. In anschaulichen Beispielen führte der Fachanwalt in diese Thematik ein und es zeigte sich in der Diskussion, wie wichtig genaue Kenntnis der Gesetzeslage und frühzeitige Regelung und Vollmachtserteilung sei. Da sich die Gesetzesbestimmungen immer wieder weiterentwickelten, sei es notwendig und nützlich, über diese Bereiche der Vollmachtsvergabe, Aufenthaltsbestimmung und Vermögensvorsorge Informationen anzubieten. Hier arbeitet Wolfgang Roth schon lange und ehrenamtlich mit dem Volsbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge zusammen.
Mit einem nochmaligen Dank an den scheidenden Bezirksgeschäftsführer Georg Martin und an Rechtsanwalt Wolfgang Roth schloss Kreisbeauftragter Teßmer diesen Nachmittag ab.