Verantwortung für Demokratie übernehmen

MdB Margaret Horb (CDU) ruft zur Wahlbeteiligung auf

Osterburken. (pm) Die Osterburkener CDU-Bundestagsabgeordnete Margaret Horb appelliert an die nordbadischen Wahlberechtigten, sich an den Europa- und Kommunalwahlen zu beteiligen. Sie weist dabei insbesondere auf die Möglichkeit der Briefwahl hin:

„Die Briefwahl ist eine prima Möglichkeit, auch dann wählen zu können, wenn man am Wahltag verhindert ist oder sich aus anderweitigen Gründen außerstande sieht, seine Stimmzettel in angemessener Weise im Wahllokal ausfüllen zu können. Briefwähler müssen lediglich einen Wahlschein beantragen. Wie das geht, ist auf den Wahlbenachrichtigungen genau beschrieben. Es muss auch niemand begründen, warum er Briefwahl wünscht. Diese Entscheidung ist reine Privatsache.“

Margaret Horb ist sich bewusst, dass viele Bürger meinen, ihre persönliche Wahlbeteiligung habe keinen Einfluss auf die Politik. Sie sagt dazu:
„Es ist definitiv so, dass das jede einzelne Stimme zählt. Natürlich entscheidet über gewählte Personen und die von ihnen gesetzten Themen in einer Demokratie die Mehrheit, aber diese lässt sich eben nur aus lauter einzelnen Willensbekundungen errechnen. Jeder Nichtwähler sollte sich bewusst machen, dass er nicht nur auf sein Recht als Souverän verzichtet, sondern überdies indirekt andere Bürger für sich mitentscheiden lässt.“

Bürgerinnen und Bürgern, die aus Unzufriedenheit oder Protest nicht wählen gehen wollen, hält Margaret Horb entgegen:
„Um zum Ausdruck zu bringen, dass man mit keiner Partei beziehungsweise mit keinem personellen Wahlvorschlag einverstanden ist, gibt es die Stimmenthaltung, also das bewusste Nicht-Ankreuzen von Wahlvorschlägen. Stimmenthaltung ist keinesfalls gleichzusetzen mit Nichtwählen, sondern ebenso Ausdruck eines Wählerwillens wie die Stimmabgabe. Aber auch dieser Wählerwille muss, wenn er wahrgenommen werden soll, durch die Abgabe eines Stimmzettels zum Ausdruck gebracht werden.“

Für die CDU-Abgeordnete ist die Teilnahme an Wahlen Bürgerrecht und Bürgerpflicht:
„Für allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen, wie sie für uns selbstverständlich sind, riskieren Menschen in anderen Teilen der Welt ihr Leben. Wir dürfen uns glücklich schätzen, in einer funktionierenden Demokratie zu leben. Es gibt in unserem freiheitlichen Staat keine Wahlpflicht. Wahlen sind in erster Linie ein Bürgerrecht. Aber gerade angesichts der Situation in vielen anderen Ländern ist Wählengehen in meinen Augen auch eine moralische Pflicht. Man übernimmt damit Verantwortung für die beste aller Staatsformen.“

Margaret Horb weist ausdrücklich darauf hin, dass Briefwahlunterlagen noch bis kommenden Freitag, 23. Mai 2014, 18.00 Uhr, beantragt werden können. In bestimmten Ausnahmefällen, insbesondere bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, ist dies auch noch bis zum Wahltag (bis 15.00 Uhr) möglich.

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