14-jährige Schlägerin muss ins Gefängnis

Polizei, Blaulicht
(Symboldbild Polizei: K. Weidlich)

Drei weitere Mitglieder der Mädchenbande zu Bewährungsstrafen verurteilt

Heilbronn.  (pm) Die 2. Große Jugendkammer am Landgericht Heilbronn hat heute im Verfahren gegen vier jugendliche Angeklagte ein Urteil gesprochen.

In dem nichtöffentlichen Verfahren war allen vier Angeklagten zur Last gelegt worden, am 17.04.2016 am Bahnhof in Bad Friedrichshall einen ihnen unbekannte, damals 14-jährige Geschädigte in erheblichem Umfang körperlich misshandelt, gedemütigt, zu bestimmten Handlungen gezwungen und ihr gedroht zu haben (NZ berichtete). Die Geschädigte erlitt dadurch zahlreiche Verletzungen.

Die Beweisaufnahme hat die Anklage in wesentlichen Teilen bestätigt. Die Angeklagten haben sich zur Sache eingelassen, sich dabei aber teilweise widersprochen und auch gegenseitig belastet.

Alle vier Angeklagte wurden jeweils der räuberischen Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Nötigung schuldig gesprochen. Die Jugendkammer hat in ihrem Urteil entsprechend den von ihr festgestellten Tatbeiträgen die Strafen unterschiedlich gewichtet.

Die zur Tatzeit ebenfalls 14-jährige Hauptangeklagte, der zudem eine weitere Gewalttat sowie Schmierereien zur Last gelegt worden war, wurde zu der Jugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Sie wurde im Anschluss an die Urteilsbegründung, nachdem sie zuletzt in einer Jugendhilfeeinrichtung untergebracht war, in Untersuchungshaft genommen und in eine Justizvollzugsanstalt verlegt.

Eine weitere Angeklagte, die zusätzlich noch eine Sachbeschädigung begangen hatte, erhielt eine Jugendstrafe von zwei Jahren mit Vorbewährung. Dies bedeutet, dass die Frage, ob die Jugendstrafe letztlich zur Bewährung ausgesetzt werden kann oder zu vollstrecken ist, einem nachträglichen Beschluss, der innerhalb von sechs Monaten zu fassen ist, vorbehalten bleibt. In dieser Zeit muss sich die Angeklagte bewähren, Schadenswiedergutmachung leisten und eine Gewaltpräventionsmaßnahme fortführen.

Gegen die beiden anderen Angeklagten wurden Jugendstrafen von zwei Jahren bzw. von einem Jahr und neun Monaten verhängt, die beide zur Bewährung ausgesetzt wurden.

Auch sie erhielten unter anderem Auflagen zur Schadenswiedergutmachung und Weisungen zur Durchführung von Gewaltpräventionsmaßnahmen. Bezüglich dieser beiden Angeklagten ist das Urteil rechtskräftig; im übrigen ist das nicht der Fall. Weitere Angaben können aus Opferschutzgründen leider nicht gemacht werden.

Werbung

Sg Adelsheim
Lausenberg
zwingenberg

Umwelt

Von Interesse

Positive Entwicklung des RCHO
Gesellschaft

Positive Entwicklung des RCHO

Unser Bild zeigt (v.li.)  Jugendwartin Teresa Hagendorn, 1. Vorstand Monika Frank-Stöhr, Kassenwart Joachim Backfisch, Beisitzer Josef Link, Ortsvorsteher Lothar Reinhard, 2. Vorstand Thomas Hagendorn und Schriftführerin Rebecca Rode.(Foto: privat) Ehrung und Neuwahlen bei der Mitgliederversammlung Strümpfelbrunn. (rr) Zur diesjährigen Jahreshauptversammlung des RC Hoher Odenwald e.V. begrüßte der Vorstand zahlreiche Mitglieder sowie Ortsvorsteher Lothar Reinhard. Die Versammlung verlief gemäß der Tagesordnung und bot einen umfassenden Rückblick auf das vergangene Vereinsjahr sowie einen Ausblick auf kommende Projekte und Veranstaltungen. Rückblick auf erfolgreiches Jahr Im Jahresrückblick ging die Vorsitzende Monika Frank-Stöhr insbesondere auf das erfolgreich verlaufene Reitturnier ein, das traditionell am ersten Juliwochenende […]

[…]