
_(ots)_ In Heilbronn überprüften am Samstag, 18. Februar, die Polizei, das
Hauptzollamt sowie das Ordnungsamt in einer gemeinsamen Aktion 16
Diskotheken und Szenenlokale im Stadtbereich Heilbronn. Schwerpunkt
der Kontrolle bildeten Vorgaben der Bewachungsverordnung und des
Gaststättengesetzes. Neben mehreren Auflagenverstößen der
Diskothekenbetreiber konnten vier Ordnungswidrigkeiten nach der
Bewachungsverordnung festgestellt werden. Zu diesen zählen z.B.
fehlende Kennzeichnungen oder das Fehlen einer für das Bewachungsgewerbe erforderlichen Sachkundeprüfung. Weiter konnten
Verstöße gegen die Sofortmeldepflicht, ein Sozialleistungsbetrug, ein
Verstoß gegen das Waffengesetz sowie eine falsche Personalienangabe
festgestellt werden. Die festgestellten Verstöße werden in den
jeweiligen Fällen strafrechtlich oder bußgeldrechtlich verfolgt.