Gemeinderat Mudau Aufstellung eines Bebauungsplans und Änderung des Flächennutzungsplans
Der Rumpfener Buckel soll bebaut werden. (Foto: Liane Merkle)
Mudau. (lm) Um auch künftig Bauwilligen in der Zentralgemeinde Mudau die Möglichkeit der Erstellung eines Eigenheimes zu gewährleisten, sondierte die Gemeindeverwaltung mögliche Bauflächen. Grundlage hierfür war auch die Tatsache, dass in Kürze die Erschließung des letzten Abschnittes des Baugebiets „Brückengut III“ beginnt, wo nochmals 15 neue Bauplätze zur Verfügung stehen werden.
„Im aktuellen Erschließungsabschnitt mit Fertigstellung 2016 hat die Gemeinde alle Plätze verkauft“, betonte Bürgermeister Dr. Norbert Rippberger im Rahmen der jüngsten öffentlichen Gemeinderatssitzung. Wie die Gemeindeverwaltung weiter ausführte, gebe es im „Brückengut“ insgesamt noch sechs Baulücken in Gemeindehand, wovon zwei Flächen für Mehrfamilienhäuser vorgesehen sind.
Im gesamten Baugebiet „Brückengut“ wurden von 1992 bis Jahresende 2016 140 Bauplätze erschlossen, was im Zeitraum von 25 Jahren einen durchschnittlichen Bedarf von 5,6 Plätzen ergebe. Weiter hatte die Verwaltung errechnet, dass in den nächsten 25 Jahren ein Bedarf von ca. 8.500 Quadratmeter nutzbares Bauland bestehe, bei einer angenommenen durchschnittlichen Bauplatzgröße von 730 Quadratmetern.
Daher schlug die Gemeindeverwaltung vor, die Fläche „Feuchtbrunnen am Buchener Weg“ als künftige Wohnbaufläche weiter zu prüfen. Planerisch mit einbeziehen solle man auch die südlich der Landesstraße gelegene Fläche „Feldwegsäcker“ mit Ausdehnung nach Osten.
Der Gemeinderat beschloss nun die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Rumpfener Buckel“ und gleichzeitig eine Änderung des Flächennutzungsplanes für die Flächen innerhalb des Plangebietes, die bisher als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen sind. Weiter ordnete das Gremium für den künftigen Bebauungsplan eine Baulandumlegung an, welcher der Gemeinde u.a. ein Vorkaufsrecht einräumt.
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Mit den städtebaulichen Leistungen für das künftige Baugebiet „Rumpfener Buckel“ wurde das Ing.-Büro für Kommunalplanung aus Mosbach und mit der Durchführung der Baulandumlegung das Vermessungsbüro Schwing und Dr. Neureiter beauftragt.
In einem weiteren Tagesordnungspunkt ging es um das Gelände der ehemaligen Straßenmeisterei Mudau, das inzwischen von der Gemeinde käuflich erworben wurde und nun baureif gemacht werden soll. Dazu seien bei Bedarf die Gebäude abzubrechen und die Erschließung des Geländes neu zu ordnen. Als wesentlicher Bestandteil der neuen Erschließung sieht man in der Gemeindeverwaltung die Stichstraße von der Landesstraße aus in das bestehende Gelände in Höhe der gegenwärtigen Grundstückszufahrt an. Diese Stichstraße mit Wendemöglichkeit für PKW werde dann auf die notwendige Tiefe in das Gelände hineingeführt und soll künftig als Erschließungsstraße für das Gewerbegelände dienen.
Der Gemeinderat beschloss daher eine Änderung des Bebauungsplanes „Oberer Sotteich“ mit dem Ziel einer öffentlichen Erschließungsstraße und mit der Anpassung von Baugrenzen. Das Grundstück der ehemaligen Straßenmeisterei Mudau liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Oberer Sotteich“ und ist dort als Gewerbegebiet ausgewiesen.
Straßenmeisterei Mudau. (Foto: Liane Merkle)