Havariertes Tankmotorschiff verunreinigt Neckar

Polizei, Blaulicht
(Symboldbild Polizei: K. Weidlich)

(ots) Am Sonntag, gegen 9.30 Uhr, wurde der Polizei ein Ölfilm auf dem Neckar im Bereich der Schleuse Heidelberg gemeldet, welcher sich in Form von Schlieren auch im Stadtgebiet von Heidelberg ausgebreitet hatte.

Ermittlungen der Wasserschutzpolizei Heidelberg ergaben den Verdacht, dass aus einem über Nacht im Schleusenbereich liegenden und bereits weitergefahrenen Tankmotorschiff ölhaltige Flüssigkeit ausgetreten ist. Das Schiff konnte in Hirschhorn angehalten und überprüft werden, wodurch sich der Verdacht bestätigt hat. Die Weiterfahrt des Schiffes wurde untersagt sowie Untersuchungen durch Sachverständige und Taucher eingeleitet. Am heutigen Montag entdeckten Taucher einen kleineren Riss in der Schiffshülle, durch die eine noch unbekannte Mengen des geladenen Heizöls ausgetreten ist. Der Riss wurde unter Wasser durch die Taucher provisorisch abgedichtet. Die gesamte Ladung muss in ein anderes Tankschiff umgepumpt werden, diese Arbeiten beginnen am späten Nachmittag, abgesichert durch von der Feuerwehr ausgebrachte Ölsperren. Dem

havarierten Tankmotorschiff wurde die Weiterfahrt untersagt. Die auf dem Neckar sichtbaren Ölschlieren sind nach Einschätzung von Feuerwehr und Behörden für eine wirksame Beseitigung zu dünn. Die Ermittlungen der Wasserschutzpolizeistation Heidelberg dauern an.

Werbung

Umwelt

Top

Genehmigung für Windpark Waldbrunn erteilt

Waldbrunn. (pm) Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis hat am Dienstag die Errichtung und den Betrieb von insgesamt fünf Windenergieanlagen (Windpark „Waldbrunn“) in Waldbrunn, Gemarkungen Strümpfelbrunn und Mülben (Neckar-Odenwald-Kreis), sowie in Eberbach, Gemarkung Eberbach (Rhein-Neckar-Kreis), genehmigt. Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren hat ergeben, dass die Voraussetzungen des Paragraph 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz vorliegen und die Vorhabenträgerin, die MVV Windenergie GmbH, einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung hat. Die Auslegung beziehungsweise Zugänglichmachung einer Ausfertigung der Genehmigung und seiner Begründung erfolgt in der Zeit von Mittwoch, den 24. Juni, bis einschließlich Mittwoch, den 8. Juli, auf der Internetseite des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis (www.neckar-odenwald-kreis.de) unter der Rubrik Kreisrecht / Bekanntmachungen. Zusätzlich wird […]

[…]

Von Interesse