Notariatsreform zum Jahreswechsel

Mosbach. (pm) Zum 01.01.2018 werden alle staatlichen Notariate in Baden-Württemberg aufgelöst. Im Bezirk des Landgerichts Mosbach betrifft dies die Notariate Adelsheim, Aglasterhausen, Boxberg, Buchen, Mosbach, Tauberbischofsheim, Walldürn und Wertheim. Die genannten Notariate haben seither Beurkundungen vorgenommen und waren als Nachlassgerichte tätig. Ab 01.01.2018 bestehen folgende Zuständigkeiten:

Notarielle Beurkundungsgeschäfte

Ab 2018 werden notarielle Beurkundungsgeschäfte ausschließlich von freiberuflich tätigen Notarinnen und Notaren wahrgenommen. Im Bezirk des Landgerichts Mosbach werden ab 01. Januar 2018 sechs freie Notarinnen und Notare bestellt sein an den Standorten Buchen, Mosbach, Tauberbischofsheim und Wertheim. Es handelt sich bei den zukünftigen freiberuflichen Notaren durchweg um Personen, die jetzt schon als staatliche Notare im Landgerichtsbezirk Mosbach tätig sind, die zum Teil aber neue Räumlichkeiten beziehen. Die freien Notare werden voraussichtlich auch auswärtige Notarsprechtage abhalten. Auf die Höhe der Notarkosten hat die Notariatsreform keine Auswirkung.


Der Vollzug von Beurkundungen, die bis zum 31.12.2017 bei staatlichen Notariaten durchgeführt wurden und noch werden, erfolgt ab 01.01.2018 entweder durch den bisherigen Notar oder durch einen Notariatsabwickler. Im Regelfall werden die Beteiligten vom beurkundenden Notar über den jeweiligen Ansprechpartner informiert. Auf der vom Justizministerium Baden-Württemberg eingerichteten Internetseite www.notariatsreform.de ist zudem eine Suchfunktion eingerichtet, über die ermittelt werden kann, welcher Notar bzw. Notariatsabwickler für die Bearbeitung eines bereits begonnenen Beurkundungsvorgangs ab dem 01.01.2018 zuständig ist.

Die Verwahrung von Urkunden, die im Notariat gefertigt wurden und bereits abgeschlossen sind, erfolgt zukünftig in den meisten Fällen bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk das ehemalige Notariat belegen ist, teilweise aber auch bei dem bisherigen Notar oder einem Notariatsabwickler. Die Verwahrstelle kann über die Verwahrstellenauskunft der Bundesnotarkammer unter www.notar.de (Menüpunkt Urkundensuche) ermittelt werden.

Nachlassangelegenheiten

Für Nachlassangelegenheiten sind ab 01. Januar 2018 wie im übrigen Bundesgebiet Amtsgerichte zuständig. Im Bezirk des Landgerichts Mosbach sind die Nachlasssachen den Amtsgerichten Mosbach (für die Amtsgerichtsbezirke Adelsheim, Buchen und Mosbach) und Tauberbischofsheim (für die Amtsgerichtsbezirke Tauberbischofsheim und Wertheim) zugewiesen. Dort findet künftig auch die besondere amtliche Verwahrung von Testamenten und anderen erbfolgerelevanten Urkunden statt.

Hintergrundinformation

Die Notariate in Baden-Württemberg wiesen eine historisch gewachsene Struktur auf, die es so in Deutschland und Europa nirgendwo mehr gab. Zudem waren auch die Strukturen in den Landesteilen Baden und Württemberg völlig unterschiedlich. Im badischen Landesteile gab es sogenannte Richternotare, die Volljuristen im Landesdienst waren. Im württembergischen Landesteil waren sogenannte Bezirksnotare tätig. Zusätzlich gab es einige freie Notarinnen und Notare. Im Rahmen der Notariatsreform werden alle notariellen Aufgaben in Baden-Württemberg – wie im übrigen Bundesgebiet – auf selbständige Notare übertragen.

Die besondere organisatorische Herausforderung bei der Umsetzung liegt darin, dass die umfassende Strukturänderung sowohl im Beurkundungsbereich als auch bei den Nachlassgerichten landesweit zum Stichtag 01.01.2018 erfolgen muss. Dies bedeutet, dass die bisherigen Strukturen im Beurkundungs- und Nachlassbereich der Notariate bis 31.12.2017 möglichst gut funktionieren müssen, obwohl für viele Beteiligte zum Jahreswechsel auch ein Wechsel in die Selbständigkeit oder zu einem neuen Arbeitgeber erfolgt. Zum 01.01.2018 müssen die Strukturen quasi „über Nacht“ verändert werden. Im Bezirk des Landgerichts Mosbach bereiten sich die zukünftigen freien Notare und die Amtsgerichte schon seit geraumer Zeit auf die Übernahme der neuen Aufgaben vor, um den Übergang möglichst reibungslos gestalten zu können. In den Monaten Januar und Februar 2018 wird im Hinblick auf die zu bewältigende Umstellung gebeten, bei den neuen Nachlassgerichten nur nach telefonischer Terminvereinbarung persönlich vorzusprechen**.

Infos im Internet:

www.notariatsreform.de

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