Mosbach/Hardheim (pm) Welche Aufgaben erfüllt eigentlich der Zweckverband Tierische Nebenprodukte (ZTN) Neckar-Franken in Hardheim? Viele Bürgerinnen und Bürger können sich nicht viel vorstellen, wenn sie den Begriff Tierkörperbeseitigung hören, wie der Zweckverband im Volksmund genannt wird. “Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZTN leisten hervorragende und eine für die Gesellschaft wichtige Aufgabe. Durch ihre Arbeit sorgen sie dafür, dass tote Tierkörper sachgemäß verarbeitet werden und damit vor allem Tierseuchen vorgebeugt werden kann”, sagte der CDU-Abgeordnete und Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Freitag. Hauk hatte sich in dieser Woche bei einem persönlichen Besuch des ZTN Neckar-Franken über die aktuellen Herausforderungen informiert.
Der ZTN betreut als einer von zwei Zweckverbänden dieser Art in Baden-Württemberg 17 Stadt- und Landkreise. Eine anspruchsvolle Arbeit, da die angelieferten und abgeholten Tiere und Schlachtnebenprodukte in drei Kategorien unterschieden werden müssen. K1 Material steht für tote Tiere, die ein besonders hohes Risiko darstellen können, wie z. B. Versuchstiere, Heimtiere, verendete Tiere wie Wild oder Rinder und Schafe. Diese Tiere dürfen lediglich zu Fleischknochenmehl, entweder für den Einsatz als Brennstoff für Kraftwerke oder als Ersatzbrennstoff für Zementwerke oder als Tierfett, das als Grundstoff für die Biodieselherstellung dient, verarbeitet werden.
K2 Material stellt ein mittleres Risiko dar. Hier geht es um untauglich Schlachtnebenprodukte, verendete Scheine oder Geflügel oder Lebensmittel, die z.B. Medikamente beinhalten. Dieses Material darf zu Fleischknochenmehl als Grundstoff für die Düngemittelindustrie oder zu Tierfett als Grundstoff für die Biodieselherstellung verarbeitet werden.
Und letztlich K3 Material, Material mit geringem Risiko. Dabei handelt es sich um Schlachtnebenprodukte ohne Gesundheitsgefahr, wie Knochen, Blut oder Fett sowie ehemalige Lebensmittel. Diese Produkte werden verarbeitet zu Fleischknochenmehl als Futtermittel für Heim- und Haustiere, als Futtermittel für Aquakulturen, als Grundstoff für die Düngemittelindustrie oder zu Tierfett als Futtermittel für Heim- und Haustiere, als Futtermittel für Nutztiere und als Grundstoff für die Biodieselherstellung.
Für Kategorie 1 und 2 Material nach der VO (EG) 1069 / 2009 besteht der gesetzliche Auftrag für eine lückenlose Entsorgung. Tierkörperteile, tierische Erzeugnisse und Falltiere müssen schnell unschädlich beseitigt und verwertet werden, damit die Gesundheit der Menschen und der Tierbestände nicht gefährdet werden.
“Nach der BSE-Krise 2000/2001 erfolgte eine Kategorisierung von den verendeten Tierkörpern und Schlachtnebenprodukten Diese wichtige und anspruchsvolle Arbeit sorgt dafür, Menschen und Tiere vor Krankheiten zu schützen. Ohne diese Art der Tierentsorgung wären eine Schlachtindustrie und eine moderne Tierhaltung nicht denkbar”, betonte Hauk.
Hauk sagte zu sich dafür einzusetzen, dass auch künftig die richtigen Rahmenbedingungen geschaffen würden, dass der Zweckverband auch künftig gut und erfolgreich arbeiten könne.