Jugendkammer verhandelt brutalen Mord

Terminvorschau: Strafverfahren vor der Jugendkammer des Landgerichts Mosbach am 09. Februar 2018, um 9:30 Uhr wegen Mordes u.a.

Dallau/Mosbach. (pm) Die Staatsanwaltschaft Mosbach wirft den 21-jährigen und 27-jährigen Angeklagten deutscher Staatsangehörigkeit Folgendes vor:

Am Abend des 16.06.2017 hätten sich der seinerzeit 20-jährige Angeklagte und der 27-jährige Angeklagte mit dem späteren Opfer, dem Cousin des jüngeren Angeklagten und einer Frau in Dallau in der Wohnung des 27-jährigen Angeklagten getroffen.

Im Verlauf des Abends habe der damals 20-jährige Angeklagte anlasslos viermal mit der Faust auf den linken Oberschenkel des Opfers geschlagen und diesem Schmerzen zugefügt.

Nachdem der Cousin des jüngeren Angeklagten die Wohnung verlassen und sich die Frau im Schlafzimmer der Wohnung des älteren Angeklagten schlafen gelegt habe, seien die alkoholisierten Angeklagten und das stark betrunkene Opfer zu dritt im Wohnzimmer geblieben.

Einige Zeit später, aber vor 1.50 Uhr des 17.06.2017, hätten sich die Angeklagten entschlossen, das Opfer zu töten, weil sie ihn aus ungeklärten Gründen für einen “Verräter“ gehalten hätten und das Opfer den jüngeren Angeklagten als „Hurensohn“ bezeichnet haben soll.

Zunächst hätte einer der Angeklagten dem körperlich unterlegenen und mit 2,83 Promille stark alkoholisieren Opfer, das mit keinem Angriff auf sein Leben gerechnet habe, einen wuchtigen Schlag ins Gesicht gegeben, wodurch dieses ein Hämatom an der Stirn und ein Monokelhämatom erlitten habe. Unmittelbar darauf habe der jüngere Angeklagte dem Opfer einen zuvor aus dessen rechten Schuh entfernten Schnürsenkel zweimal um den Hals gelegt, während der ältere Angeklagte das Opfer an den Armen zwecks Unterbindung von Gegenwehr festgehalten habe. Nun habe der jüngere Angeklagte das Opfer erdrosselt, das durch Sauerstoffmangel infolge der Strangulation verstorben sei.

Wenig später habe einer der Angeklagten die Polizei verständigt und den Mord gemeldet. Die beim älteren Angeklagten um 5:40 Uhr entnommene Blutprobe habe eine Blutalkoholkonzentration vom 1,09 Promille und die beim jüngeren Angeklagten um 6:30 Uhr entnommene Blutprobe habe eine Blutalkoholkonzentration von 1,35 Promille ergeben.

Der ältere Angeklagte habe in seiner Wohnung seit einem unbekannten Zeitpunkt bis zum 17.06.2017 einen goldfarbenen Schlagring in seinem Besitz gehabt.

Die Angeklagten hätten sich gemeinschaftlich und heimtückisch handelnd eines Mordes, der jüngere Angeklagte zusätzlich einer vorsätzlichen Körperverletzung und der ältere Angeklagte zusätzlich eines Vorstoßes gegen das Waffengesetz schuldig gemacht.

Die Angeklagten befinden sich aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts Mosbach vom 18.06.2017 in verschiedenen Justizvollzuganstalten.

Die Angeklagten gelten bis zu ihrer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.

Die Jugendkammer als Schwurgericht ist mit dem Vorsitzenden Richter am Landgericht Haas, zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen besetzt.

Zu dem Termin am 09.02.2018, an dem voraussichtlich drei Nebenkläger teilnehmen werden, sind sieben Zeugen und zwei Sachverständige geladen.

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