Mosbach: Hundesteuer 2018 ist fällig

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Symbolbild - Sonstiges

Mosbach. (pm) Die Stadtverwaltung Mosbach hat im Januar die Hundesteuerbescheide 2018 an diejenigen Steuerpflichtigen zugestellt, bei denen entweder eine Neuveranlagung vorgenommen wurde oder eine Änderung gegenüber dem früher erteilten Bescheid eingetreten ist.

Die anderen Steuerpflichtigen erhielten keinen Bescheid. Für diese gilt der zuletzt erteilte Bescheid weiterhin. Durch diese Vorgehensweise spart die Stadt Mosbach jährlich rund 3.000 Euro an Versandkosten ein.

Für alle Steuerpflichtigen, die nicht am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen und auch keinen neuen Bescheid erhalten haben, war der 15. Februar 2018 Stichtag für die Zahlung der fälligen Hundesteuer. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass verspätete Zahlungen Säumniszuschläge und Mahngebühren zur Folge haben.

Damit Fälligkeitstermine gar nicht erst in Vergessenheit geraten und dadurch Zuschläge und Gebühren entstehen, wird empfohlen, der Stadtkasse Mosbach ein Lastschriftmandat zu erteilen. Das Formular kann unter www.mosbach.de/Weitere_Formulare.html heruntergeladen werden (gerne sendet die Stadtkasse auch einen entsprechenden Vordruck zu). Dadurch wird den Bürgern der Weg zur Bank erspart und die Stadtkasse Mosbach kann ihren Verwaltungsaufwand vermindern. Das Lastschriftmandat kann jederzeit widerrufen werden.

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