Marketing-Kooperation stärkt beide Seiten

Walldürn. (ad) Der Wallfahrtsausschuss Walldürn hat mit der Peregrinus GmbH in Speyer, unter deren Dach das christliche Magazin „der pilger“ erscheint und die Dienstleister für Medien und Kommunikation ist, eine Marketing-Kooperation vereinbart. Ein erster Schwerpunkt der Zusammenarbeit liegt auf der kommenden Hauptwallfahrtszeit vom 27. Mai bis 24. Juni. Sie findet in der Sommerausgabe des Magazins „der pilger“ Berücksichtigung und auf der anderen Seite wird im Rahmen der Wallfahrten auf das Magazin verwiesen.


„Die gegenseitige Werbestrategie basiert auf mehreren Ebenen und ist gleichzeitig auch eine Premiere“, so die Verantwortlichen von Wallfahrtsausschuss und Peregrinus. Mit einer Druckauflage von 75.000 Exemplaren und einem umfangreichen Vertriebsnetz erreicht das Magazin „der pilger“ zielgruppenorientiert Menschen mit Interesse an den Themen Wallfahrt und Pilgern. Darüber hinaus ist Peregrinus über die Facebook-Seite mit rund 35.000 Nutzern vernetzt.

In der kommenden Sommerausgabe des Magazins, erhältlich ab Ende Mai im Buchhandel, in Klosterläden, am Kiosk und im Abonnement, wird auf die diesjährige Hauptwallfahrtszeit in Bild und Text hingewiesen. Parallel dazu wurden 10.000 Flyer mit dem Logo-Eindruck der Wallfahrt zum Heiligen Blut gedruckt, die auf das Magazin verweisen.

Gleichzeitig dient dieser Flyer auch als Geschenk-Gutschein für ein einmalig kostenfreies Magazin, mit der Möglichkeit, weitere Informationen darüber zu erhalten. Durch die Auslage und die Verteilung der Flyer während der Hauptwallfahrtszeit an die Pilger und Gäste und durch den redaktionellen Beitrag in der aktuellen Ausgabe des Magazins „der pilger“ soll der Bekanntheitsgrad auf beiden Seiten gestärkt und ausgebaut werden.

Auch auf digitalem Weg, über Facebook und Instagram, wird es Nachrichten und Hinweise zur Wallfahrt in Walldürn und zum Magazin „der pilger“ geben.

Werbung

Umwelt

Top

Genehmigung für Windpark Waldbrunn erteilt

Waldbrunn. (pm) Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis hat am Dienstag die Errichtung und den Betrieb von insgesamt fünf Windenergieanlagen (Windpark „Waldbrunn“) in Waldbrunn, Gemarkungen Strümpfelbrunn und Mülben (Neckar-Odenwald-Kreis), sowie in Eberbach, Gemarkung Eberbach (Rhein-Neckar-Kreis), genehmigt. Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren hat ergeben, dass die Voraussetzungen des Paragraph 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz vorliegen und die Vorhabenträgerin, die MVV Windenergie GmbH, einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung hat. Die Auslegung beziehungsweise Zugänglichmachung einer Ausfertigung der Genehmigung und seiner Begründung erfolgt in der Zeit von Mittwoch, den 24. Juni, bis einschließlich Mittwoch, den 8. Juli, auf der Internetseite des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis (www.neckar-odenwald-kreis.de) unter der Rubrik Kreisrecht / Bekanntmachungen. Zusätzlich wird […]

[…]

Von Interesse