Dealer zu sechs Jahren Haft verurteilt

Polizei, Blaulicht
(Symboldbild Polizei: K. Weidlich)

Waffen und Drogen wurden bei dem Drogenhändler sichergestellt. (Foto: Archiv/Polizei]

Die 1. Große Strafkammer am Landgericht Mosbach hat heute einen 50-jährigem Drogenhändler aus Aglasterhausen wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zehn Fällen und Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 105 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt.

Da der Angeklagte ein Suchtproblem hat, wurde die Unterbringung des Verurteilten in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Die Kammer hat außerdem angeordnet, dass vor der Therapie 12 Monate der Strafe in einem Gefängnis zu vollziehen sind. Darüber hinaus wurden 72.300 Euro, die mutmaßlich durch Drogengeschäfte erwirtschaftet wurden, vom Gericht zugunsten der Staatskasse einbehalten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft hat eine Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt beantragt, während die Verteidigung eine Gefängnisstrafe von sechs Jahren für angemessen hielt. Auch die Verteidigerin Andrea Combe hatte beantragt, ihren Mandanten in eine Drogenklinik einzuweisen.

Nach der Beweisaufnahme sah es das Gericht als erwiesen, dass der Angeklagte zwischen Ende 2015 und Oktober 2018 in 115 Einzelgeschäften 13,5 kg Marihuana, 1,7 kg Haschisch sowie 7,4 kg Amphetamin verkaufte und damit einen Umsatz von rund 93.000 erzielte.

In einem weiteren Fall hat der 50-Jährige knapp 10 kg Amphetamin, rund 2 kg Marihuana, etwa 3 kg Haschisch sowie weitere Drogen zum beabsichtigten gewinnbringenden Verkauf in seinem Wohnhaus gelagert (NZ berichtete). Diese wurden bei einer Durchsuchung im Oktober von Einsatzkräften aufgefunden und ebenso wie Waffen und Bargeld sichergestellt.

Außerdem erbrachte die Beweisaufnahme darüber Gewissheit, dass der Dealer neben den Betäubungsmitteln mehrere Schusswaffen einsatzbereit aufbewahrt hatte. Da der Angeklagte umfassende Aussagen zu Hintermännern und Drogenkäufern gemacht hatte, und der Mann sich massiv selbst belastete, fiel die Strafe verhältnismäßig niedrig aus.

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