Mit vier Toren an die Spitze

Symbolbild

SV WagenschwendFV Mosbach II 4:0

(mh/bd) Im ersten Saisonspiel in Scheidental hatte der SV Wagenschwend den FV Mosbach II zu Gast und übernahm mit einem klaren 4:0 – Sieg die Tabellenführung der Kreisliga.

In der ersten Hälfte konnten die Kreisstädter noch ordentlich Paroli bieten, ohne jedoch Deters Tor in Gefahr zu bringen. Gästekeeper Henrich vereitelte in der 12. Minute die erste SVW-Chance, als Bauer nach einem abgewehrten Freistoß druckvoll abschloss. Der SVW hatte sichtbares Übergewicht, musste aber bis zur 40. Minute auf die Führung warten. Nach einem Bauer-Eckball verlängerte Merz am kurzen Pfosten durch Freund und Feind, was Jakob am langen Pfosten zum 1:0 nutzte.

Nach der Pause spielten die Gastgeber auf Resultatserhöhung. Diese gelang Robin Schork in der 57. Minute. Brenneis hatte per Kopf einen Abschlag in Schorks Lauf verlängert, der aus 19 Metern unhaltbar abschloss. Der einzige erfolgversprechende Angriff gelang den Gästen, von Andi Schell eingeleitet, in der 65. Minute, doch Deter musste nicht eingreifen. Beim MFV schwanden nun die Kräfte und der Wille. Luca Schmitt nutzte in der 72. Minute eine missglückte Abwehr im Strafraum zum 3.0. Zwei Minuten später machte Robin Schork den Deckel drauf. Max Bauer hatte den Torschützen zuvor freigespielt.

Das Schiri-Gespann hatte mit dem fairen Spiel keine Mühe.

Werbung

Umwelt

Top

Genehmigung für Windpark Waldbrunn erteilt

Waldbrunn. (pm) Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis hat am Dienstag die Errichtung und den Betrieb von insgesamt fünf Windenergieanlagen (Windpark „Waldbrunn“) in Waldbrunn, Gemarkungen Strümpfelbrunn und Mülben (Neckar-Odenwald-Kreis), sowie in Eberbach, Gemarkung Eberbach (Rhein-Neckar-Kreis), genehmigt. Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren hat ergeben, dass die Voraussetzungen des Paragraph 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz vorliegen und die Vorhabenträgerin, die MVV Windenergie GmbH, einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung hat. Die Auslegung beziehungsweise Zugänglichmachung einer Ausfertigung der Genehmigung und seiner Begründung erfolgt in der Zeit von Mittwoch, den 24. Juni, bis einschließlich Mittwoch, den 8. Juli, auf der Internetseite des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis (www.neckar-odenwald-kreis.de) unter der Rubrik Kreisrecht / Bekanntmachungen. Zusätzlich wird […]

[…]

Von Interesse