
Aglasterhausen. (pm) Aufgrund der rasanten Ausbreitung des Coronavirus haben sich Bund und Länder vor zwei Wochen unter anderem dazu entschlossen, alle Kinderbetreuungseinrichtungen zu schließen. In intensiven Gesprächen auf Landesebene haben sich alle Beteiligten bemüht bezüglich der Betreuungsgebühren eine sozialverträgliche Lösung zu finden. Am 25. März wurde die vorläufige Empfehlung an die Städte und Gemeinden ausgesprochen, die Betreuungsgebühren für April vorerst nicht einzuziehen.
Neben den anderen Kreisgemeinden folgt auch die Gemeinde Aglasterhausen dieser Empfehlung. In enger Abstimmung mit der evangelischen Kirchengemeinde gilt dies für alle Kindergärten in der Gesamtgemeinde.
Für den Monat April wird der Einzug der Gebühren für die Kindergärten, die Kernzeitbetreuung, das Mittagessen in der Grundschule und für die Schülerbeförderung ausgesetzt.
Diese Regelung gilt auch für diejenigen, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen. In dieser schwierigen Zeit möchte die Gemeinde Aglasterhausen für die Eltern ein Zeichen der Unterstützung setzen.
Allerdings wird darauf hingewiesen, dass es auf eine Aussetzung von Gebühren grundsätzlich keinen Rechtsanspruch gibt; es ist die freie Entscheidung jedes einzelnen Trägers von Betreuungseinrichtungen, wie mit dem Thema umgegangen wird. Die Entscheidung über einen eventuellen Erlass der Gebühren/Entgelte steht in der Zuständigkeit des Gemeinderates und ist an dessen Zustimmung gebunden.
Aufgrund der zunehmend angespannten wirtschaftlichen Situation, die den Haushalt der Gemeinde schwer belastet, können zurzeit noch keine Aussagen getroffen werden, ob die ausgesetzte Gebühren auch erlassen werden.