Betreuung im „eingeschränkten Regelbetrieb“

(Symbolbild – Katrina S./Pixabay)
Buchen. (pm) „Eingeschränkter Regelbetrieb“ an Kitas und Kindergärten – was an Eckwerten vom Kultusministerium in einer Verordnung formuliert und von kommunalen und kirchlichen Spitzenverbänden in einer „Gemeinsamen Orientierungshinweise für die weitere Öffnung der Kitas“ konkretisiert wurde, muss nun vor Ort ganz individuell umgesetzt werden. Was sich kompliziert anhört – und es auch ist.

Bei der Stadtverwaltung Buchen wissen die Verantwortlichen um die Situation von Eltern und Kindern. „Unser wichtigstes Ziel ist, einem möglichst hohen Prozentsatz der betroffenen Familien die Chance auf eine Betreuung zu ermöglichen. Immer unter der Maßgabe allerdings, dass der Infektionsschutz soweit als irgend möglich gewährleistet wird“, erklärt Beigeordneter Benjamin Laber. Deshalb könne es die vom Land angekündigte Betreuungsquote von 100 Prozent – dass also alle Kinder zu unterschiedlichen Zeiten /an unterschiedlichen Tagen betreut werden – in der Praxis auch in Buchen nicht geben.

Die Gründe sind vielfältig. Im täglichen Betrieb vor Ort müssen nach wie vor aufwändige Hygiene- und Umgangsregelungen beachtet werden, um den größtmöglichen Infektionsschutz zu gewährleisten. Eine tageweise wechselnde Durchmischung der Betreuungsgruppen untereinander verbietet sich demnach ebenso wie eine Mischung von Gruppen über die einzelnen Einrichtungen hinweg.

Das normalerweise in den Einrichtungen arbeitende Personal steht nicht vollzählig zur Verfügung, weil etliche Kräfte zu Risikogruppen zählen. Auch die Räumlichkeiten reichen nicht aus: Jede Gruppe darf nach den Vorgaben des Landes nur bis zu 50 Prozent Ihrer normalen Kapazität im selben Raum betreut werden; die zweite Hälfte der Gruppe muss in eine andere Räumlichkeit innerhalb der Einrichtung ausweichen.

Aus diesem Beispielen wird deutlich, dass nicht die Vorgaben des Landes, sondern die individuellen und leider nicht kurzfristig anpassbaren Gegebenheiten vor Ort über die tatsächliche Aufnahmefähigkeit und die Betreuungsquote entscheiden. Wie diese individuellen Kapazitäten auf die Familien aufgeteilt werden sollen – dazu hat das Land keine verbindlichen Hinweise gegeben.

„Hier wurde lediglich ein Rahmen gesetzt, um Spielräume für individuelle Konzepte zu ermöglichen“, so Bürgermeister Roland Burger: „Das stellt die Kommunen freilich vor das Problem, untereinander kein einheitliches, von den Eltern nachvollziehbares Vorgehen bieten zu können.“ Dennoch haben sich die Verantwortlichen der Stadtverwaltung nach bestem Wissen und Gewissen bemüht, den Anforderungen insbesondere auch der berufstätigen Eltern sowie den Kindern mit besonderem Förderungsbedarf Rechnung zu tragen, indem sie Richtlinien zur Verteilung der Plätze definiert haben, die auf der Homepage der Stadt Buchen (www.buchen.de) veröffentlicht werden.

Auf Basis dieser Vorgaben können sich die Eltern an Ihre Kindergarteneinrichtungen vor Ort wenden, um den Betreuungsbedarf dort im Detail abzustimmen.

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