Der Hachteler Bach im gleichnamigen Stadtteil von Bad Mergentheim: In Flüssen und Bächen wird aktuell das Wasser knapp, bei Entnahmen ist deshalb Zurückhaltung geboten. (Foto: pm)
Bei Wasserentnahmen zurückhaltend sein und Vorschriften beachten
Main-Tauber-Kreis. (pm) Das Umweltschutzamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis bittet dringend, bei Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern und dem Grundwasser derzeit zurückhaltend zu sein und die gesetzlichen Vorschriften zu beachten. Hintergrund ist, dass in Flüssen und Bächen das Wasser knapp wird. Falls sich die Situation weiter verschlechtert, ist mit einem grundsätzlichen Verbot von Wasserentnahmen aus allen öffentlichen Gewässern zu rechnen.
Das im Laufe der Jahre 2018 und 2019 entstandene Niederschlagsdefizit konnte durch die Niederschläge in den vergangenen Monaten nicht ausgeglichen werden. In den Monaten April bis Juli fielen in Baden-Württemberg nur rund 57 Prozent des Gebietsniederschlages, der im langjährigen Mittel (Referenzperiode 1961 bis 1990) für diesen Zeitraum üblich ist. Insbesondere für die Monate April, Mai und Juli sind im statistischen Vergleich starke Niederschlagsdefizite zu verzeichnen.
Als Folge dessen hat sich in vielen Gewässern des Landes eine stark ausgeprägte Niedrigwassersituation entwickelt. Aktuell liegen bereits an rund 70 Prozent der Kennwertpegel in Baden-Württemberg die Wasserstände unterhalb des niedrigsten Wasserstandes in einem durchschnittlichen Jahr, das heißt unter dem Niedrigwasserkennwert „mittleres Niedrigwasser“ (MNW).
Für die kommenden Tage sind hohe Temperaturen und keine nennenswerten Niederschläge vorhergesagt. Die Niedrigwassersituation wird sich dadurch weiter verstärken.
Auch im Main-Tauber-Kreis hat sich in zahlreichen Gewässern durch die Trockenheit sowie die aktuell extremen Tagestemperaturen ein deutlich unter dem normalen Mittelwasserstand liegender Wasserstand entwickelt. Nennenswerte Niederschläge sind für die nächste Zeit nicht vorhergesagt, lokale Gewitter werden die Trockenheit nicht wesentlich lindern können. Die anhaltende Hitze, niedrige Grundwasserstände und fehlende Niederschläge verursachen neben den anhaltend niedrigen Wasserständen in den Fließgewässern erhöhte Wassertemperaturen und niedrige Sauerstoffwerte.
Sollten nennenswerte Niederschläge auch weiterhin ausbleiben, sind Schäden an der Gewässerökologie zu befürchten. „Durch die niedrigen Wasserstände erhöht sich die Schadstoffkonzentration in den Gewässern. Eine Mindestwassermenge zum Schutz der Gewässerlebewesen muss unbedingt im Gewässer verbleiben“, erklärt die Leiterin des Umweltschutzamtes beim Landratsamt Main-Tauber-Kreis, Heike Kademann.
Das Landratsamt weist weiter darauf hin, dass aus oberirdischen Gewässern und Grundwasser nur begrenzt Wasser entnommen werden darf, um die Abflüsse in den Gewässern des Main-Tauber-Kreises nicht zusätzlich zu verringern. Grundsätzlich bedürfen Wasser-entnahmen einer schriftlichen Erlaubnis durch das Landratsamt.
Ohne Erlaubnis zulässig sind nur Wasserentnahmen für den Gemeingebrauch, wie beispielsweise das Tränken von Tieren oder das Schöpfen von Hand mit Eimern und Gießkannen, sofern es sich um „geringe Mengen“ handelt. Lediglich für die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und den Gartenbau dürfen zur Entnahme auch Pumpen benutzt werden. Allerdings darf der Abfluss des Gewässers nicht maßgeblich verringert werden. Das Gewässer darf durch die Entnahme keinesfalls trocken fallen.
Bei der Beurteilung, ob es sich um eine geringe Menge handelt, sind im Einzelfall immer die Verhältnisse im Gewässer zugrunde zu legen. Eine Vorabprüfung durch die untere Wasserbehörde sollte in jedem Fall erfolgen. Ein Aufstauen bzw. der Einbau von festen Entnahmevorrichtungen ist in jedem Fall genehmigungspflichtig.
Eine über den Umfang des Gemeingebrauchs hinausgehende Wasserentnahme bedarf einer schriftlichen wasserrechtlichen Erlaubnis der unteren Wasserbehörde des Landratsamtes. Dies gilt auch für einmalige oder unregelmäßige Entnahmen. Eine Wasserentnahme ohne die erforderliche Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Das Landratsamt empfiehlt daher, Wasserentnahmen grundsätzlich vorher mit der Behörde abzustimmen.
Für weitere Informationen stehen Ihnen im Landratsamt Main-Tauber-Kreis, Umweltschutzamt, Sandra Götzke und Kevin Antoni unter den Telefonnummern 09341/82-5797 bzw. -5766 zur Verfügung.