Knast für Gaffer

Polizei, Blaulicht

 Heilbronn.  (ots) Am Montagabend gafften unzählige Passanten anstelle einem Mann zu helfen, der sich in einem lebensbedrohlichen Zustand befand. Gegen 18.45 Uhr lag ein 41-Jähriger leblos im Bereich des Heilbronner Marktplatzes und befand sich in einem medizinisch sehr kritischen Gesundheitszustand. Neben den wenigen Ersthelfern tummelten sich eine Vielzahl an Personen um die Rettungsmaßnahmen.

Nach dem Eintreffen der Einsatzkräfte kämpften diese um das Leben des Mannes. Anstatt die Einsatzkräfte in Ruhe ihre Arbeit machen zu lassen die gerade den Mann reanimierten, versammelten sich immer mehr Schaulistige um die Einsatzstelle. Viele der Personen zückten ihre Smartphones und filmten die Szenerie.

Die Polizeibeamten im Einsatz waren ebenfalls in die lebensrettenden Maßnahmen eingebunden, sodass sie die Gaffer nicht davon abhalten konnten. Das Filmen einer Person in einer hilflosen Lage ist nicht nur moralisch und gesellschaftlich nicht hinnehmbar, sondern auch eine Straftat.

Neben der “Unterlassenen Hilfeleistung” nach § 323c StGB ist auch die “Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen” nach § 201a StGB eine Straftat die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden kann. Hier heißt es im Absatz 1 Nr. 2:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer […],

  1. eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt, […]

Zudem ist das eigene Smartphone nach Absatz 5 ebenfalls in Gefahr und kann den Filmenden und Fotografierenden abgenommen werden:

(5)Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a StGB ist anzuwenden.

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Von Seiten der Polizei appellieren wir an die Vernunft der Bevölkerung. Wenn sich ein Mensch in einer hilflosen Lage befindet, dann helfen Sie dem- oder derjenigen. Letztendlich kann jeder einmal in eine solche Situation kommen und Hilfe oder Unterstützung benötigen. In einer solchen Lage gefilmt zu werden, möchte vermutlich niemand.

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