Gaststättenbetreiber und Teilnehmende angezeigt
Heidelberg. (ots) Alle verfügbaren Kräfte mussten am späten Samstagnachmittag eingesetzt werden, um ein Glühwein-Happening in Heidelberg aufzulösen.
Während an Verkaufsstellen in der Altstadt und am Römerkreis teilweise bis zu 20 Personen in Kleingruppen zusammenstanden, ihren gekauften Glühwein sofort konsumierten und dabei teilweise gegen die Abstandregeln der CoronaVO verstießen, brachen im Ortskern von Rohrbach alle Dämme.
Bis zu 200 Personen wurden kurz vor 17 Uhr in der Rathausstraße und der angrenzenden Herrenwiesenstraße gezählt. Diese konsumierten anlässlich des von vier Gaststätten durchgeführten “Glühweinspaziergangs” ihre dort erworbenen Getränke und Speisen auf der Straße.
Statt eines Spaziergangs standen die Glühweintrinkenden dicht gedrängt. Mit Blick auf die Einhaltung der Abstandsregeln und das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes war in fast allen Fällen Fehlanzeige festzustellen.
Insgesamt elf Streifen mit 22 Beamtinnen und Beamte sowie die aus der Innenstadt herbeigerufenen Kommunikationsteams waren notwendig, die Situation im Ortskern von Rohrbach zu entflechten.
Die Identitäten von rund 70 Personen konnten festgestellt werden. Gegen sie werden Bußgeldverfahren eingeleitet.
Ob auch die Verantwortlichen der Gaststätten, die im Vorfeld den “Glühweinspaziergang” offensiv beworben haben, mit einem Bußgeld rechnen müssen, ist derzeit Gegenstand der Ermittlungen. Der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt Heidelberg war auch vor Ort und beendete den Verkauf gegen 18 Uhr.
“Wer in Zeiten von hohen Infektionszahlen glühweinselig dicht zusammensteht, ohne die Corona-Regeln zu beachten, gefährdet sich und vor allem auch andere. Dieses Verhalten ist unsolidarisch und absolut nicht hinnehmbar. Die Verstöße werden konsequent geahndet und ein Bußgeld zur Folge haben”, zeigt sich Polizeipräsident Andreas Stenger verständnislos.
Das Polizeipräsidium Mannheim wird den auch für Sonntag geplanten zweiten “Glühweinspaziergang” in Rohrbach im Auge behalten und bei auch nur annähernd aufkeimenden Verstößen konsequent einschreiten.