Die Eicholzheimer Straße im Ortsteil Seckach erhält ein neues Aussehen. Hierfür investiert die Kommune knapp 1,1 Mio. Euro. (Foto: Liane Merkle)
Gemeinderat Seckach erhöht verschiedene Gebühren
Seckach. (lm) Die Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) ist bis zum Ende der Legislaturperiode nicht mehr im Seckacher Gemeinderat vertreten. Grund hierfür ist die Tatsache, dass dem Ansinnen von Prof. Dr. Karlheinz Herlinger, aus persönlichen Gründen aus dem Gemeindegremium ausscheiden zu dürfen, einstimmig stattgegeben wurde und Krimhilde Herlinger (AfD) als gewählte Ersatzbewerberin aus Alters- und Krankheitsgründen dieses Ehrenamt nicht antreten wird. Da keine weiteren Ersatzbewerber für den Wahlvorschlag der AfD im Mai vergangenen Jahres festgestellt wurden, bleibt dieser Platz für die restliche Amtszeit des amtierenden Gemeinderates nun unbesetzt. So die Feststellung des Gemeinderates in seiner vergangenen Sitzung in der Seckachtalhalle unter Vorsitz von Bürgermeister Thomas Ludwig.
Auf Grundlage einer detaillieren Gebührenkalkulation wurden die Abwassergebühren für den Zeitraum 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2022 neu festgesetzt, die Kämmerer André Kordmann vorstellte. Demnach gelten ab 01. Januar 2,90 Euro je Kubikmeter als Schmutzwassergebühr und 0,26 Euro je Quadratmeter versiegelte Fläche als Gebühr für das Niederschlagswasser. Gleichzeitig wurde auch beschlossen, die bestehende Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2017 im Schmutzwasserbereich in Höhe von 48.889 Euro sowie eine -überdeckung von 36.967 Euro aus 2018 in die neue Gebührenkalkulation einzuarbeiten.
Zustimmung fand auch die neue Gebührenkalkulation für den Bereich „dezentrale Abwasserbeseitigung“ mit gleicher Gültigkeitsdauer wie oben. Demnach beträgt die Abfuhrgebühr für geschlossene Gruben 26,64 Euro je Kubikmeter Entleerungsgut und 69,75 Euro je Kubikmeter Schlamm für Kleinkläranlagen.
Den Gebührenreigen auf der Tagesordnung beschloss die Zustimmung zur neuen Gebührenkalkulation für die öffentliche Einrichtung „Wasserversorgung“. Als Maßstab für die Verbrauchsgebühr „Frischwasser“ zu Grund liegend, wurde als Verbrauchsgebühr für den Zeitraum 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 je Kubikmeter 2,63 Euro (alt 2,56 Euro) festgesetzt.
Im Rahmen der Sanierung der kommunalen Infrastruktur im sog. Deckenprogramm des Landes Baden-Württemberg wird die Eicholzheimer Straße im Ortsteil Seckach ein neues Aussehen erhalten. Als Auftrag des Gemeinderates hatte das Ing. Büro Sack & Partner aus Adelsheim die Ausschreibung für die Tiefbauarbeiten vorgenommen und ausgewertet.
Wie Bauamtsleiter Roland Bangert erläuterte, erhielt als günstigster Bieter von fünf eingereichten Unterlagen nun die Firma Gebr. Demirbas aus Haßmersheim den Zuschlag zum Angebotspreis von 1.074.235 Euro brutto. Bei einem bewilligten Zuschuss in Höhe von 396.500 Euro verbleibt für die Gemeinde Seckach ein Eigenanteil von 677.735 Euro.
Zur Baumaßnahme gehören die Sanierung und Erneuerung des Kanals, eine Optimierung der Wasserversorgung und die Erneuerung der Gehwege. Die Maßnahme wird in mehreren Bauabschnitten und jeweils unter Vollsperrung voraussichtlich im Frühjahr durchgeführt.
Weiter zügig voran geht es auch mit dem Neubau der Aussegnungshalle auf dem Friedhof im Ortsteil Zimmern. Die Gesamtkosten liegen bei 771.100 Euro, die Förderung aus dem Gemeindeausgleichsstock bei 217.000 Euro und der Eigenanteil der Gemeinde bei 554.100 Euro. Nach der erfolgten Submission der beiden letzten Gewerke, vorgestellt von Architekt Martin Kast, vergab der Gemeinderat nun die Arbeiten für die Fliesenarbeiten an die Firma Kotatko & Malatek aus Billigheim zum Angebotspreis von brutto 18.236 und für die Herstellung der Außenanlage die Firma Alfred Link Hoch- und Tiefbau aus Walldürn für 84.037 Euro als günstigste Bieter.
Zustimmend zur Kenntnis nahm man das Verkehrswertgutachten zur Ermittlung der sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen im Sanierungsgebiet „Ortsmitte Seckach II“. Gem. Bürgermeister Ludwig, dem Gutachterausschuss und dem örtlichen Bauamt sei aus dem Gutachten ersichtlich, dass für die Grundstücke, auf denen weder Modernisierungs- noch Ordnungsmaßnahmen durchgeführt wurden, keine wesentlichen sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen festgestellt werden konnten.
Deshalb beschloss der Gemeinderat, hier auf die Ablösung von Ausgleichsbeträgen zu verzichten. Für die Grundstücke, bei denen der Ausgleichsbetrag im Rahmen der Sanierungsmaßnahme bereits abgelöst wurde, sei der Vorgang bereits abgeschlossen.