Aktive Fälle von Coronavirus-Infektionen im Main-Tauber-Kreis, aufgeschlüsselt nach Städten und Gemeinden (Stand: 14. Januar, 13.00 Uhr)
29 Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt – Weitere Fälle in Pflegeheimen – Tilgungszuschuss Corona ausgeweitet**
Main-Tauber-Kreis. (pm) Im Main-Tauber-Kreis wurden heute 29 Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt. Die betroffenen Personen leben im Gebiet von acht Städten und Gemeinden des Landkreises. Es handelt sich in mindestens 22 Fällen um Kontaktpersonen zu bekannten Fällen. 28 neu Infizierte befinden sich in häuslicher Isolation, eine Person wird stationär behandelt. Für die Kontaktpersonen der neu Infizierten wird, sofern noch erforderlich, Quarantäne angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 2614.
Mittlerweile sind vier weitere und damit insgesamt 2247 Personen wieder genesen. Derzeit sind 329 Personen aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen (Zahl neuer Fälle jeweils in Klammern): Ahorn: 1, Assamstadt: 7, Bad Mergentheim: 88 (+11), Boxberg: 57 (+4), Creglingen: 8 (+4), Freudenberg: 33, Großrinderfeld: 5, Grünsfeld: 3, Igersheim: 7 (+2), Königheim: 1, Külsheim: 8 (+1), Lauda-Königshofen: 23, Niederstetten: 9 (+2), Tauberbischofsheim: 12 (+2), Weikersheim: 13, Werbach: 0, Wertheim: 52 (+3) und Wittighausen: 2.
Infektionen im Johann-Benedikt-Bembé-Stift und im Seniorenzentrum Schönblick
Die Infektionsfälle, die am Donnerstag bestätigt wurden, betreffen auch zehn weitere Bewohnerinnen und Bewohner des Johann-Benedikt-Bembé-Stifts in Bad Mergentheim. Insgesamt wurden in dem Pflegeheim im Rahmen des aktuellen Ausbruchsgeschehens bisher 51 Infektionen bei Bewohnerinnen und Bewohnern sowie 28 beim Personal festgestellt.
Nach den zwei positiven Schnelltest-Ergebnissen im Seniorenzentrum Schönblick in Igersheim liegen nun zwei Bestätigungen von Infektionen durch PCR-Test vor. Daher wurde eine flächendeckende Testung aller Bewohnerinnen, Bewohner und Mitarbeitenden angeordnet.
Die betroffenen Einrichtungen stehen weiter unter Quarantäne. Diese umfasst jeweils ein Besuchsverbot sowie einen Aufnahme- und Verlegungsstopp.
Sieben-Tage-Inzidenz bei 121,6
Der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz liegt am Donnerstag, 14. Januar, bei 121,6. Eine Woche zuvor, am Donnerstag, 7. Januar, lag er bei 151,1. Die Sieben-Tage-Inzidenz beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (7. bis 13. Januar) je 100.000 Einwohner, berechnet durch das Gesundheitsamt anhand der tagesaktuellen Fallzahlen.
Unterstützung für Schausteller, Veranstaltungsbranche und Taxiunternehmen
Das Landeskabinett hat die Ausweitung des Tilgungszuschuss Corona für Schausteller und Marktkaufleute, für die Veranstaltungs- und Eventbranche sowie das Taxigewerbe beschlossen. Künftig gibt es den Tilgungszuschuss auch für bewährte und am Markt etablierte Finanzierungsinstrumente wie Mietkauf, Geldmarktdarlehen und Finanzierungsleasing. Finanzdienstleistungsinstitute können die Tilgungsrate ab jetzt ebenfalls bescheinigen.
Wie das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg erklärt, sind viele Betriebe und Soloselbständige unverschuldet nicht in der Lage, die Jahrestilgungsraten für Betriebswagen, Fahrgeschäfte oder Anlagen in der Veranstaltungstechnik aus eigener Kraft zu stemmen. Die Branchen seien von den staatlichen Beschränkungen weiterhin besonders hart betroffen.
Der Tilgungszuschuss sei für sie eine wichtige Unterstützung und deshalb weiter an ihre Bedarfe angepasst worden. Er helfe, Insolvenzen abzuwenden und Existenzen zu sichern. Der in Deutschland einmalige Tilgungszuschuss komme bei den Betrieben gut an.
Bisher waren im Tilgungszuschuss Corona nur klassische Darlehen förderfähig. Mit den verbesserten Konditionen wird laut Landesregierung eine wichtige Lücke geschlossen, denn Raten aus Mietkauf- und Leasingverträgen werden in der Überbrückungshilfe des Bundes nur dann gefördert, wenn das Wirtschaftsgut beim Vermieter beziehungsweise Leasinggeber bilanziert wird. Wenn die Bilanzierung dagegen beim Mieter beziehungsweise wie bei Spezial-Leasing-Verträgen beim Leasingnehmer erfolgt, werden diese in der Überbrückungshilfe nicht gefördert.
Die Finanzierungsinstrumente werden meist von Finanzdienstleistungsinstituten angeboten. Da Finanzdienstleistungsinstitute wie Kreditinstitute unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stehen, sollen auch diese ab sofort die Jahrestilgungsraten bescheinigen können. Schließlich wird für Finanzierungen vor allem über Autobanken die Möglichkeit geschaffen, bei Anschlussfinanzierungen aufgrund von Stundungen und Aussetzungen von Tilgungen die Betriebsmittelnutzung auch über die Fahrzeug-Identifikationsnummer zu bestätigen.
Im Rahmen der Förderung wurden inzwischen knapp 1000 Anträge mit einem Volumen von 8,4 Millionen Euro von der L-Bank bewilligt und ausbezahlt. Insgesamt wurden bisher rund 2000 Anträge bei den Industrie- und Handelskammern des Landes gestellt. Diese nehmen eine Vorprüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität vor.
Der Tilgungszuschuss Corona kann noch bis Mittwoch, 24. Februar, beantragt werden. Er fördert von der Jahrestilgungsrate 2020 des antragstellenden Unternehmens einmalig die Hälfte mit einem Satz von 80 Prozent. Förderfähig sind dabei die nach den Regeltilgungsplänen im Jahr 2020 anfallenden Tilgungsraten ab Bewilligung von Krediten. Die maximale Förderung mit dem Tilgungszuschuss beträgt 150.000 Euro je Antragsteller.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, einschließlich Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb, mit Unternehmenssitz in Baden-Württemberg aus den Wirtschaftsbereichen der Schausteller und Marktkaufleute, der Veranstaltungs- und Eventbranche und der Taxiunternehmen einschließlich Unternehmen, die Kraftfahrtzeuge mit Fahrer zur Personenbeförderung vermieten.
Ausführliche Informationen über Hilfen für Unternehmen in der Corona-Pandemie hat das Landratsamt unter www.main-tauber-kreis.de/corona-hilfen zusammengestellt. Über die Unterstützung für Bürgerinnen und Bürger wird unter www.main-tauber-kreis.de/corona-unterstuetzung umfassend informiert.