Erste Termine für den AstraZeneca-Impfstoff

(Symbolbild – Pixabay)
Mosbach.  (pm) Im Kreisimpfzentrum in Mosbach sind inzwischen die ersten Dosen des Impfstoffs von AstraZeneca eingetroffen. Dieser Impfstoff steht ab sofort zur Verimpfung an Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren bereit. Am Samstag, 20. Februar, werden hierzu ab 12.00 Uhr die ersten Terminslots für AstraZeneca-Impftage am 1. und 2. März sowie am 9. März freigeschaltet. Die Zweitimpfung erfolgt jeweils ca. neun Wochen später. Weitere Terminfreischaltungen sollen zeitnah folgen.

Impfberechtigt sind weiterhin nur Angehörige der ersten Priorität. Hierzu zählen u.a Personen, die in stationären oder teilstationären Einrichtungen ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen und das Impfangebot durch die Mobilen Impfteams nicht wahrnehmen konnten sowie Beschäftigte der ambulanten Pflegedienste oder Beschäftigte, die im Rahmen ambulanter Pflege Begutachtungs- oder Prüftätigkeiten ausüben.

Ebenfalls zur ersten Priorität zählen Personen, die in medizinischen Bereichen mit sehr hohem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus tätig sind. Dies betrifft insbesondere Personal aus Intensivstationen und Notaufnahmen, von Rettungsdiensten und in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung. Zum Nachweis der Impfberechtigung der vorgenannten Personen ist bei der Impfung zwingend eine Arbeitgeberbescheinigung vorzulegen.

Weiterhin impfberechtigt sind die in den stationären oder teilstationären Pflegeeinrichtungen tätigen Haus- und Zahnärzte, Physiotherapeuten, Logopäden, Betreuungsrichter und Berufsbetreuer, Seelsorger, Friseure, Fußpfleger und ehrenamtlichen Helfer. Zum Nachweis der Impfberechtigung ist bei der Impfung zwingend eine Bescheinigung über die Tätigkeit durch die entsprechende Einrichtung, in der die Tätigkeit ausgeführt wird, vorzulegen.

Vordrucke zur Arbeitgeberbescheinigung bzw. zum Tätigkeitsnachweis in Einrichtungen sowie eine genaue Auflistung der impfberechtigten Personen können auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.neckar-odenwald-kreis.de bei den Informationen zum Kreisimpfzentrum heruntergeladen werden. Die endgültige Prüfung der Impfberechtigung erfolgt dann vor Ort im Impfzentrum.

Der Impfstoff von BioNTech/Pfizer steht nach der Änderung der Impfverordnung künftig kraft Gesetzes vorrangig allen impfberechtigen Personen zu, die 65 Jahre und älter sind. Dabei arbeitet das Land inzwischen sukzessive die Warteliste der Hotline 116 117 ab. Obwohl es dazu seitens des Landes keinerlei offizielle Informationen gegeben hat, muss das Kreisimpfzentrum aufgrund entsprechender Hinweise von Betroffenen davon ausgehen, dass die zur Verfügung stehenden Termine scheinbar zu großen Teilen bereits über die Hotline direkt an solche Personen vergeben werden, die auf der Warteliste stehen.

Eine Onlinebuchung von Impfterminen hat demnach wohl noch seltener Aussicht auf Erfolg als bisher. Deshalb verzichtet das Landratsamt bis auf Weiteres auch darauf, die Bereitstellung von weiteren Terminen bekannt zu geben, weil nicht sichergestellt werden kann, dass sie zum Zeitpunkt der Bereitstellung auch tatsächlich überhaupt noch buchbar sind. Dem betroffenen Personenkreis wird stattdessen geraten, sich über die Hotline 116 117 auf die Warteliste setzen zu lassen.

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