LEADER geht in die Verlängerung

 Der Ende 2020 eröffnete Dorfladen Rosenberg sichert die Grund- und Nahversorgung der Gemeinde. Mit dem dazugehörigen Café entsteht eine attraktive Verweilmöglichkeit für Einheimische wie Touristen.“ Bildrechte liegen bei „Mein Dorfladen Rosenberg e.G. (Foto: pm)

Neuer Projektaufruf gestartet

Walldürn. (pm) Die LEADER-Aktionsgruppe Regionalentwicklung Badisch-Franken e.V sucht umsetzungsreife LEADER-Projekte. Rund 300.000 € EU-Fördermittel zuzüglicher Landesmittel stehen im Rahmen der Übergangsverordnung zunächst zur Verfügung.

Übergangsverordnung stellt „Neues Geld nach alten Regeln“ bereit

Zwischen der zu Ende gegangenen LEADER-Förderperiode 2014-2020 und dem offiziellen Start der neuen LEADER-Förderperiode stehen durch die Übergangsverordnung weitere LEADER-Fördermittel für Projektvorhaben bereit. Die aktive Arbeit von LEADER Badisch-Franken wird sich damit um zwei Jahre verlängern. „Neues Geld nach alten Regeln“, fasst der 1. Vorsitzende Beetz die Verordnung zusammen.

„Denn unser Regionales Entwicklungskonzept (REK) sowie die aktuelle Gebietskulisse sind weiterhin Richtschnur unseres Handelns. Mit den neuen Fördermitteln haben wir nun die Möglichkeit in 2021 und 2022 Projekte zu beschließen. Reichen Sie jetzt Ihre Ideen bei der Geschäftsstelle ein. Gemeinsam mit Ihnen möchten wir die Zukunft unserer Region gestalten“, so Beetz.

Umsetzungsreife LEADER-Vorhaben bis zum 26. April einreichen** Vollständig ausgearbeitete Projektanträge sind bis zum 26. April bei der LEADER-Geschäftsstelle einzureichen. Zur Verfügung stehen 300.000 € für Vorhaben aus allen Handlungsfeldern des REK. Zudem stehen weitere Fördermittel speziell für das Themenfeld „Innovative Maßnahmen für Frauen“ bereit. Die Auswahlsitzung zur Beschlussfassung der eingereichten Projektvorhaben findet voraussichtlich am 18. Mai statt.

Anträge stellen können sowohl Kommunen, Kirchen, Vereine, Verbände, als auch Unternehmen und Privatpersonen. Gefördert werden Projekte bis maximal 600.000 Euro Gesamtkosten. Die Bagatellgrenze der Fördersumme beträgt 5.000 €. Je nach Vorhaben ist ein Fördersatz von 25-60 Prozent möglich. Die Geschäftsstelle unterstützt Antragsteller bei der Antragsbearbeitung und steht beratend zur Seite. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme wird dringend empfohlen.

LEADER Badisch-Franken sucht Projekte mit Mehrwert für die Region ** Es werden Projekte gesucht, die der Dorfentwicklung dienen, das ehrenamtliche Engagement stärken, den Tourismus fördern, Arbeitsplätze schaffen oder einen Beitrag zur Nah- und Grundversorgung leisten. Überall spielt hier der Mehrwert für die Region eine wichtige Rolle. Ersatzbeschaffungen und Sanierungsmaßnahmen sind nicht förderfähig.

Im Themenfeld „Innovative Maßnahmen für Frauen“ (IMF) besteht die Möglichkeit der Förderung von Existenzgründungen oder Unternehmenserweiterungen von Frauen. Hierbei muss das Projekt einen deutlichen Innovationscharakter aufweisen. Solche Vorhaben können sogar mit 50% bezuschusst werden. Dafür stehen zusätzliche 7.000 € zuzüglicher Rückflussmittel zur Verfügung. Auch außerhalb der Frauenförderung bestehen attraktive Fördersätze von bis zu 40 Prozent der Nettosumme für die Unterstützung von Existenzgründungen.

Projektreife ist ein entscheidendes Kriterium** Neben den bereits bekannten Voraussetzungen wie z.B. Umsetzung im Aktionsgebiet, Zuordnung zu mindestens einem der 5 Handlungsfelder des Regionalen Entwicklungskonzepts der LAG Badisch-Franken steht insbesondere nun auch die Umsetzungsreife im Vordergrund.

Das Projekt soll deshalb bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in der LEADER-Aktionsgruppe (LAG) konzeptionell soweit fortgeschritten sein, dass nach einer Förderzusage durch die LAG eine zeitnahe Antragstellung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde möglich ist. Der nächste Projektaufruf mit weiteren Fördermitteln aus der Übergangsverordnung wird im Sommer 2021 starten.

Detaillierte Informationen zum Regionalentwicklungsprogramm LEADER 2014-2020 erteilt die LEADER-Geschäftsstelle, Obere Vorstadtstraße 19, 74731 Walldürn, Tel: 06281/5212-1397 und -1398. Wichtige Hinweise hierzu sind auch auf der Homepage unter www.leader-badisch-franken.de einsehbar.

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