Odenwald wird Fördergebiet “Wolfsprävention”

Bereits 2017 gelang dieses Foto eines Wolfs im hessischen Odenwald. (Archivfoto: Hans Oppermann/NABU)
##Wolfssichtung bei Walldürn
Stuttgart.  (pm) Das Umweltministerium hat das zweite Fördergebiet Wolfsprävention des Landes im Naturraum Odenwald ausgewiesen. Seit September 2020 hält sich in dem Gebiet dauerhaft ein Wolf auf (NZ berichtete mehrfach).

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat den Naturraum Odenwald als neues Fördergebiet Wolfsprävention ausgewiesen. Es ist das zweite Fördergebiet dieser Art in Baden-Württemberg, nachdem sich dort der Wolfsrüde GW1832m niedergelassen hat.

Das Fördergebiet umfasst etwa 94 Städte und Gemeinden: Von Neckargemünd (Rhein-Neckar-Kreis) im Westen bis Boxberg (Main-Tauber-Kreis) im Osten,von Wertheim (Main-Tauber-Kreis) im Norden bis Neckarsulm (Landkreis Heilbronn) im Süden. Das Gebiet umfasst eine Fläche von 2630 Quadratkilometern.

Gestern hatten die Fachleute der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) in Freiburg erneut eindeutig einen Wolf anhand eines Fotofallenbilds aus dem Gemeindegebiet Walldürn im Neckar-Odenwald-Kreis identifiziert.

Erstmals im September 2020 war ein Wolfsrüde mit dem wissenschaftlichen Namen GW1832m im Neckar-Odenwald-Kreis genetisch nachgewiesen worden (NZ berichtete). Mit dem aktuellen sicheren sogenannten C1-Nachweis ist davon auszugehen, dass sich der Wolf dauerhaft in der Region aufhält.

Land übernimmt Kosten für Herdenschutzmaßnahmen

Umweltminister Franz Untersteller appelliert an die Tierhaltenden im neuen Fördergebiet, die praxisnahen Hilfen des Landes in Anspruch zu nehmen: „Es ist jetzt wichtig, Schafe, Ziegen und auch Gehegewild möglichst bald mit einem wolfsabweisenden Grundschutz zu schützen.

Dabei übernehmen wir beispielsweise bis zu 100 Prozent der Kosten zur Anschaffung von entsprechendem Material.“ Auch die mit der Nachrüstung bestehender Zäune und der Unterhaltung eines wolfsabweisenden Zauns verbundenen Arbeitskosten sowie der Unterhalt von Herdenschutzhunden werden voll erstattet, fügte der Minister hinzu.

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Wie schon zuvor bei der Ausweisung des Fördergebiets im Schwarzwald gilt zunächst eine Übergangsfrist von einem Jahr. Die betroffenen Tierhalterinnen und Tierhalteralter haben also bis 23. März 2022 Zeit, ihre Weiden ausreichend vor einem Wolfsübergriff zu sichern.

Bis zum Ablauf dieser Frist werden im Präventionsgebiet von einem Wolf verursachte Schäden oder Risse an Schafen und Ziegen sowie landwirtschaftlich gehaltenem Gehegewild also auch dann entschädigt, wenn ein wolfsabweisender Grundschutz nicht vorhanden war.

Im Schwarzwald gibt es bereits seit Frühjahr 2018 ein solches Fördergebiet, weil dort der Wolfsrüde GW852m als territoriales Tier nachgewiesen ist. Nach dem Nachweis eines weiteren residenten Wolfs (GW1129m) im Mai 2020 hat das Umweltministerium daraufhin das Fördergebiet im Schwarzwald erweitert.

Die Hilfen des Landes im Einzelnen:

Innerhalb eines Fördergebiets übernimmt das Land aktuell 100 Prozent der Nettokosten, die Schaf-, Ziegen-, Lama/Alpaka-, und Gehegewildhaltenden entstehen sowie für die Aufrüstung von sogenannten Abkalbe-/Abfohlweiden bei der Anschaffung von Materialien für wolfsabweisende Herdenschutzmaßnahmen.

Zusätzlich übernimmt das Land auch anteilig die Kosten, wenn ein Zaun erstmalig errichtet wird, und eine Pauschale für den Unterhalt von wolfsabweisenden Weidezäunen sowie für den Unterhalt von zertifizierten Herdenschutzhunden für schaf-/ziegenhaltende Betriebe.

Ansprechpartner für die Förderung sind die Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise. Bei Hinweisen zu Sichtungen oder im Verdachtsfall eines Nutztierrisses sollten die Wildtierbeauftragen der Landkreise oder das FVA-Wildtierinstitut kontaktiert werden (0761 4018-274 oder info@wildtiermonitoring.de)

NABU: begrüßt Ausweisung

Wichtige Unterstützung für Weidetierhalterinnen

„Wir begrüßen die Ausweisung des neuen Fördergebietes Wolfsprävention im Naturraum Odenwald ausdrücklich. Nur wenn alle Seiten gemeinsam an einem Strang ziehen, können wir die Herausforderungen, die die Rückkehr des Wolfes mit sich bringt, meistern und ein konfliktarmes Nebeneinander von Mensch und Wolf ermöglichen.

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Vor allem Weidetierhalterinnen und -halter brauchen Unterstützung, um sich durch geeignete Herdenschutzmaßnahmen auf die Rückkehr des Wolfes einzustellen. Sie erhalten diese in Form präventiver Herdenschutzmaßnahmen wie Elektrozäune, Beratung und mit dem Einsatz speziell ausgebildeter Herdenschutzhunde.

Auch der Ausgleichsfonds Wolf, mit dem Nutztierrisse finanziell schnell entschädigt werden, ist ein wichtiges Instrument. Baden-Württemberg ist so gut auf die Rückkehr des Wolfes vorbereitet.“

„Wolf ist im Odenwald heimisch geworden“

Wie der NABU, begrüßt auch der Neckar-Odenwälder Landtagsabgeordnete Peter Hauk (CDU) die Entscheidung seines Kollegen im Kabinett, Franz Untersteller (Grüne), ein Wolfsgebiet im Odenwald auszuweisen. Der Wolf sei im Odenwald heimisch geworden. Insofern sei diese Entscheidung überfällig.

So lange es sich um ein männliches Einzeltier halte, sehe er noch keine grundlegende Gefahr für die Weidebewirtschaftung. Das Nahrungsangebot an Wildtieren im Odenwald sei hoch. Wildschweine, Rehe und Hirsche gebe es hinreichend; der Wolf müsse nicht aus Hunger auf Weidetiere zurückgreifen.

Hauk appellierte an die Umweltminister von Hessen und Bayern, ähnliche finanzielle Regelungen wie in Baden-Württemberg für den Odenwald zu erlassen, damit eine umfassende Wolfs-Prävention der Weidetiere im gesamten Odenwald sichergestellt sei. 

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