Die neu bestellten Gutachter versammelten sich für ein Erinnerungsfoto auf dem Mosbacher Marktplatz. (Foto: pm)
Mosbach. (pm) Ähnlich wie schon vor einigen Jahren bei den Grundbuchämtern praktiziert, wurden auch die bei den Kommunen bestehenden Gutachterausschüsse zentral zusammengefasst. Für den gesamten Neckar-Odenwald-Kreis mit seinen 27 Gemeinden ist der Sitz der Geschäftsstelle in Mosbach.
Am Montag nahm die neue Einrichtung „Gemeinsamer Gutachterausschuss Neckar-Odenwald-Kreis“ ihre Arbeit auf. Oberbürgermeister Michael Jann überreichte den Mitgliedern in der konstituierenden Sitzung im historischen Bürgersaal die Bestellungsurkunden.
Jann dankte den Mitgliedern für ihre Bereitschaft, sich in dem Ausschuss zu engagieren und richtete seinen Dank auch an diejenigen, die in den bisherigen Gutachterausschüssen langjährig verdienstvolle Arbeit geleistet haben.
Bis vor kurzem gab es in Baden-Württemberg über 900 Gutachterausschüsse, allein im Landkreis waren es 23 in den NOK-Gemeinden. Oftmals hatten die örtlichen, ehrenamtlich geführten Ausschüsse nur wenige Fälle pro Jahr und somit kaum die Chance, eine entsprechende Routine zu entwickeln. Dies soll sich durch den zentral in Mosbach eingerichteten gemeinsamen Gutachterausschuss (GAG) ändern, der für alle Wertermittlungen im gesamten Landkreis zuständig ist.
Die hauptamtlich besetzte Geschäftsstelle des GAG ist als Abteilung organisatorisch beim Amt für Bauverwaltung und Baurecht der Stadt Mosbach angesiedelt und befindet sich im Palmschen Hauses (Eingang Ratskeller) direkt gegenüber dem Rathaus. Zur Geschäftsstelle, die von Karl Emig geleitet wird, gehört auch die Grundbucheinsichtstelle.
Über eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung haben sich die Gemeinden im Vorfeld u.a. über die Zusammensetzung, Aufgaben und Kosten abgestimmt. Der Ausschuss besteht demnach aus 18 Mitgliedern, als ehrenamtliche Vertreter aus den NOK-Gemeinden, außerdem ein weiterer Vertreter des Finanzamtes. Unter den Mitgliedern sind Vermessungsingenieure, Architekten, Kommunalpolitiker, Immobilienkaufleute oder anderweitig qualifizierte Repräsentanten der beteiligten Gemeinden.
Zu den Aufgaben des Ausschusses gehört es, Grundstücke und Immobilien neutral zu bewerten, Verkehrswertgutachten zu erstellen, Bodenrichtwerte zu ermitteln und durch die Führung einer Kaufpreissammlung nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu sorgen.
Hierzu werden seit Januar 2021 alle Käufer von bebauten und unbebauten Grundstücken mit einem Fragebogen zum Zustand des Gebäudes/ Grundstücks angeschrieben. Karl Emig und sein Team freuen sich auf einen größtmöglichen Rücklauf, um aussagekräftiges Datenmaterial zu erhalten.
Informationen zum GAG finden sich auf www.mosbach.de unter der Rubrik Bürgerportal – Rathaus/Stadtverwaltung. Dort findet man neben Erläuterungen auch Antragsformulare für Verkehrswertgutachten sowie die entsprechende Gebührensatzung