Erhebliche Lockerungen ab Montag

(Symbolbild – Pixabay)

Neue Corona-Verordnung nach Inzidenzstufe 1

Mosbach. (pm) Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung des Landes komplett überarbeitet. Entsprechend der neuen Regelungen hat das Gesundheitsamt am Sonntag bekannt gemacht, dass die vom Landesgesundheitsamt veröffentlichte Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis den Schwellenwert von 10 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner seit fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten hat.

Daher gelten ab Montag, 28. Juni die erheblichen Lockerungen der Inzidenzstufe 1. So sind Treffen im privaten oder öffentlichen Raum mit 25 Personen erlaubt. Nachweislich Getestete, Geimpfte oder Genesene werden nicht mitgezählt. Private Veranstaltungen, beispielsweise Trauungen oder Geburtstage, können im Freien ohne Masken- oder Abstandspflicht mit bis zu 300 Personen durchgeführt werden. In geschlossenen Räumen ist dies nur erlaubt, wenn alle Personen nachweislich geimpft, genesen oder getestet sind.

Öffentliche Veranstaltungen, beispielsweise Konzertaufführungen oder Flohmärkte, können im Freien ohne Masken- oder Abstandspflicht mit bis zu 300 Personen durchgeführt werden. Besteht zusätzlich Maskenpflicht dürfen im Freien sogar bis zu 1.500 Personen teilnehmen. In geschlossenen Räumen sieht die Inzidenzstufe 1 unterschiedliche Modelle vor, die es zum Teil erlauben, Veranstaltungen ohne Abstandspflicht durchzuführen.

In Freizeiteinrichtungen, beispielsweise Schwimmbädern und Freizeitparks, wiederum gelten im Freien oder in geschlossenen Räumen keine Beschränkungen hinsichtlich der Personenanzahl. Gleiches gilt für Bibliotheken, Büchereien, Archive, Museen, Galerien sowie Gedenkstätten. Weiterhin gelten beim Besuch von Veranstaltungen oder öffentlicher Einrichtungen die örtlichen Hygienekonzepte. Auch die Kontaktdaten müssen erfasst werden.

Für den Einzelhandel sowie Dienstleistungs- oder Handwerksbetriebe mit Kundenverkehr bestehen keine besonderen Regelungen, wenn ein Hygienekonzept vorliegt. Auch in der Gastronomie, in der Beherbergung und in Vergnügungsstätten bestehen keine besonderen Regelungen oder Begrenzungen der Personenzahl, wenn ein Hygienekonzept vorliegt und die Kontaktdaten erfasst werden.

In Schulen, Kindertagesstätten und der Kindertagespflege findet weiterhin Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen statt. Beim Sport im Freien oder in geschlossenen Räumen bestehen keine besonderen Einschränkungen. Für Wettkampfveranstaltungen gelten separate Bedingungen.

Die Inzidenzstufe 1 trägt dem glücklicherweise entspannten Infektionsgeschehen im Kreis Rechnung. Die Regelungen ziehen aber auch ganz klare Grenzen für den Fall, dass die Infektionszahlen wieder steigen. Überschreitet der Kreis also an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 10 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, werden Lockerungen zum Teil wieder zurückgenommen. Es gilt dann die Inzidenzstufe 2.

Alle betroffenen Einrichtungen werden gebeten, sich über die Bedingungen für die eigene Branche genau zu informieren und diese an Kunden, Besucher und Teilnehmer von Angeboten zu kommunizieren.

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