Fiskus-Zinsen sind verfassungswidrig

(Symbolbild – Pixabay)

Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit jährlich 6 Prozent ab 2014 zu hoch

Karlsruhe. (pm) Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig ist, soweit der Zinsberechnung für Verzinsungszeiträume ab dem 01. Januar 2014 ein Zinssatz von monatlich 0,5 Prozent zugrunde gelegt wird.

Die Verzinsung von Steuernachforderungen mit einem Zinssatz von monatlich 0,5 Prozent nach Ablauf einer zinsfreien Karenzzeit von grundsätzlich 15 Monaten stellt eine Ungleichbehandlung von Steuerschuldnern, deren Steuer erst nach Ablauf der Karenzzeit festgesetzt wird, gegenüber Steuerschuldnern, deren Steuer bereits innerhalb der Karenzzeit endgültig festgesetzt wird, dar.

Diese Ungleichbehandlung erweist sich gemessen am allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG für in die Jahre 2010 bis 2013 fallende Verzinsungszeiträume noch als verfassungsgemäß, für in das Jahr 2014 fallende Verzinsungszeiträume dagegen als verfassungswidrig.

Ein geringere Ungleichheit bewirkendes und mindestens gleich geeignetes Mittel zur Förderung des Gesetzeszwecks bestünde insoweit in einer Vollverzinsung mit einem niedrigeren Zinssatz. Die Unvereinbarkeit der Verzinsung nach § 233a AO mit dem Grundgesetz umfasst ebenso die Erstattungszinsen zugunsten der Steuerpflichtigen.

Das bisherige Recht ist für bis einschließlich in das Jahr 2018 fallende Verzinsungszeiträume weiter anwendbar. Für ab in das Jahr 2019 fallende Verzinsungszeiträume sind die Vorschriften dagegen unanwendbar. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, bis zum 31. Juli 2022 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen.

Die CDU-Steuerexpertin Margarete Horb aus Osterburken hatte bereits 2017 eine Senkung der sogenannten Fiskus-Steuer gefordert. Als damalige Bundestagsabgeordnete hatte Horb die Blockadehaltung des Koalitionspartners SPD scharf kritisiert (NZ berichtete). Die Entscheidung zeige, dass man den Stein vom Neckar-Odenwald-Kreis aus ins Rollen gebracht habe, freut sich die Christdemokratin gegenüber unserer Redaktion.

Umwelt

Von Interesse

Meilenstein auf dem Weg zur neuen Pfarrei
Gesellschaft

Meilenstein auf dem Weg zur neuen Pfarrei

(Foto: privat) Mosbach. (pm) Dieser Tage haben die Delegierten der Pfarrgemeinde- und Stiftungsräte aus den katholischen Seelsorgeeinheiten der Region die Gründungsvereinbarung für die neue Pfarrei St. Maria Mosbach-Neckarelz verabschiedet. Sie ist eine verbindliche Planungsgrundlage für die Arbeit in der neuen Pfarrei, die auch organisatorische Rahmenbedingungen beinhaltet. Das Dokument wurde über einen Zeitraum von eineinhalb Jahren unter Einbeziehung zahlreicher Ehrenamtlicher und Hauptberuflicher erarbeitet. Abonnieren Sie kostenlos unseren NOKZEIT-KANAL auf Whatsapp. In einer kleinen Feierstunde am Dienstag wurde es von den Verantwortlichen unterschrieben und anschließend zur Genehmigung an das Erzbischöfliche Ordinariat nach Freiburg geschickt. Bereits am Montag hatte die Bistumsleitung weitere Personalentscheidungen […] […]