Besonderheiten aufgrund der Corona-Pandemie – Hygienevorschriften sind in den Wahllokalen zu beachten – Eigenen Stift mitbringen
Buchen. (pm) Bekanntermaßen kann am Wahlsonntag, 28. November, gewählt werden. Die Wahllokale haben von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Direkt im Anschluss werden die Wahlergebnisse durch die Wahlvorstände öffentlich ausgezählt.
Beim Betreten der Wahllokale gelten die Infektionsschutzmaßnahmen nach der Corona-Verordnung. Es muss eine medizinische Maske oder einen Atemschutz (Anforderungen der Standards FFP2, KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards) getragen werden. Ausnahmen von der Maskenpflicht gibt es nur für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr und für Personen, die durch ärztliche Bescheinigung nachweisen, dass ihnen das Tragen einer der oben genannten Masken aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.
Die Anweisung des jeweiligen Wahlvorstands ist zu beachten. Die Personenzahl im Wahlraum ist nach den räumlichen Gegebenheiten begrenzt, gegebenenfalls muss vor dem Wahllokal gewartet werden, bis ein Zutritt möglich ist.
Darüber hinaus ist die Abstandsregel einzuhalten. Jeder soll sich beim Betreten des Wahlraums die Hände desinfizieren. Sinnvoll ist, wenn jeder Wahlberechtigte seinen eigenen Stift mitbringt.
Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, 26. November, 18 Uhr, bei der Stadtverwaltung beantragt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder einer Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz ist das sogar noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, möglich. Ein Dritter, der dann die Briefwahlunterlagen beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten vorlegen. Wahlbriefe sollten dann sicherheitshalber nicht mehr verschickt, sondern bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
Wer sich am Sonntag zur Urnenwahl aufmacht, sollte sich sicherheitshalber auch nochmal in der Wahlbenachrichtigung vergewissern, wo sich das Wahllokal befindet. Wegen der Vorgaben der Corona-Verordnung gibt es nämlich Änderungen bezüglich der bisher gewohnten Wahllokale.