Schnell sein lohnt sich

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(Foto: pm)

Anmeldestart für Sommerferienprogramm 2026 am 27. Juni

Mosbach. (pm) Jedes Jahr zu den Sommerferien stellt sich die Frage „Die Eltern müssen arbeiten, die Kinder haben Ferien – was nun?“: Auch in diesem Jahr geht das Sommerferienprogramm der Stadt Mosbach wieder an den Start und bietet eine Möglichkeit der Abhilfe mit vielen spannenden Aktionen für Kinder zwischen vier und 19 Jahren.

Sämtliche Angebote des Ferienprogrammes werden am Samstag, dem 27. Juni um 10.00 Uhr auf der Online-Plattform der Stadt Mosbach unter www.unser-ferienprogramm.de/mosbach einsehbar sein und gleichzeitig zur Anmeldung freigeschalten. Das Programm beginnt und endet mit den schulischen Sommerferien.

Auf besagter Webseite können sich Interessierte direkt für die Ferienangebote anmelden. Für Angebote mit begrenzter Platzanzahl gilt das Prioritätsprinzip. Einige Angebote sind nur über die Webseiten der jeweiligen Anbieter buchbar, die entsprechenden Weiterleitungen sind jeweils in der Veranstaltung zu finden.

Eine telefonische Anmeldung für das Ferienprogramm bei der Stadtverwaltung Mosbach ist nicht möglich. Anmeldungen müssen ausschließlich online erfolgen. Einen Anmeldeschluss gibt es nicht. Anmeldungen sind möglich, solange Plätze verfügbar sind. Die Teilnahmegebühren variieren je nach Aktivität.

Für Auskünfte und weitere Informationen steht die Stadtverwaltung Mosbach, Amt Bildung, Sport und Generationen, Wasemweg 5, 74821 Mosbach, Herr Parzer (06261-82207) oder Frau Polzer (06261-82226) gerne zur Verfügung.

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Genehmigung für Windpark Waldbrunn erteilt

Waldbrunn. (pm) Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis hat am Dienstag die Errichtung und den Betrieb von insgesamt fünf Windenergieanlagen (Windpark „Waldbrunn“) in Waldbrunn, Gemarkungen Strümpfelbrunn und Mülben (Neckar-Odenwald-Kreis), sowie in Eberbach, Gemarkung Eberbach (Rhein-Neckar-Kreis), genehmigt. Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren hat ergeben, dass die Voraussetzungen des Paragraph 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz vorliegen und die Vorhabenträgerin, die MVV Windenergie GmbH, einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung hat. Die Auslegung beziehungsweise Zugänglichmachung einer Ausfertigung der Genehmigung und seiner Begründung erfolgt in der Zeit von Mittwoch, den 24. Juni, bis einschließlich Mittwoch, den 8. Juli, auf der Internetseite des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis (www.neckar-odenwald-kreis.de) unter der Rubrik Kreisrecht / Bekanntmachungen. Zusätzlich wird […]

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