Im Rathaus Buchen gilt 3G

(Symbolbild – Pixabay)
Buchen.  (pm) Aufgrund der aktuellen Coronalage müssen auch das Rathaus sowie die Ortschaftsverwaltungen ab Donnerstag, 02. Dezember den üblichen Publikumsverkehr einstellen. Dringend notwendige Erledigungen müssen vorab telefonisch angemeldet und ein Termin vereinbart werden. Der Zutritt ist nur mit 3G möglich. Entsprechende Nachweise (geimpft/getestet/genesen) müssen vorgezeigt werden.
Termine können zu den bisherigen Öffnungszeiten vereinbart werden oder in Absprache mit dem jeweiligen Sachbearbeiter auch außerhalb. Auch offene Sprechzeiten können ab Donnerstag nicht mehr stattfinden. Durchwahlnummern für die Terminvereinbarung sind: Bürgerbüro (Passangelegenheiten) 31-105, Standesamt (Sterbefälle, Geburten) 31-160, Bauamt 31-227, Kasse 31-157. Grundsätzlich steht auch die Zentrale unter 31-0 zur Verfügung.

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Genehmigung für Windpark Waldbrunn erteilt

Waldbrunn. (pm) Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis hat am Dienstag die Errichtung und den Betrieb von insgesamt fünf Windenergieanlagen (Windpark „Waldbrunn“) in Waldbrunn, Gemarkungen Strümpfelbrunn und Mülben (Neckar-Odenwald-Kreis), sowie in Eberbach, Gemarkung Eberbach (Rhein-Neckar-Kreis), genehmigt. Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren hat ergeben, dass die Voraussetzungen des Paragraph 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz vorliegen und die Vorhabenträgerin, die MVV Windenergie GmbH, einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung hat. Die Auslegung beziehungsweise Zugänglichmachung einer Ausfertigung der Genehmigung und seiner Begründung erfolgt in der Zeit von Mittwoch, den 24. Juni, bis einschließlich Mittwoch, den 8. Juli, auf der Internetseite des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis (www.neckar-odenwald-kreis.de) unter der Rubrik Kreisrecht / Bekanntmachungen. Zusätzlich wird […]

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