Dritte Isolierstation wird notwendig

(Foto: pm)

Erste Operationen müssen verschoben werden – Notfallversorgung durchgehend sichergestellt

Mosbach/Buchen. (pm) Aufgrund der Versorgung von 27 Corona-Patienten auf den Isolier- und Intensivstationen mussten die Neckar-Odenwald-Kliniken am Freitag die Zahl der Isolierstationen auf insgesamt drei erhöhen. Zwei der Stationen werden am Standort Buchen betrieben, eine in Mosbach.

Eine besondere Herausforderung stellt die Versorgung von Beatmungspatienten mit SARS-CoV-2 auf den Intensivstationen dar. Da dies sehr personalintensiv ist, sehen sich die Verantwortlichen gezwungen, erste sogenannte elektive Operationen, also planbare Eingriffe, zu verschieben. Das so freiwerdende Personal, insbesondere aus dem Bereich Anästhesie, wird auf den Intensivstationen eingesetzt, andere Pflegekräfte unterstützen auf den Isolierstationen. Die Versorgung von Notfällen wie beispielsweise Herzinfarkten, Schlaganfällen oder nach Unfällen ist aber weiterhin uneingeschränkt sichergestellt.

Im Gegensatz zu anderen Krankenhäusern in der Region gibt es derzeit an den Neckar-Odenwald-Kliniken noch keinen Besucherstopp. Weiterhin gelten für alle Besucher der Kliniken „2Gplus“-Regeln: Für einen Besuch muss entweder ein Impfnachweis oder ein Genesenen-Nachweis sowie ein ausgefüllter Risikofragebogen vorgelegt werden.

Zusätzlich müssen Besucher symptomfrei sein und einen negativen Test einer anerkannten Abstrichstelle vorlegen, Selbsttests können nicht akzeptiert werden. Ein Schnelltest darf dabei nicht älter als 24 Stunden, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein. Besucher müssen während des gesamten Aufenthaltes im Krankenhaus FFP2-Maske korrekt tragen und Abstands- sowie Hygieneregeln einhalten. Die DRK-Kreisverbände Mosbach und Buchen bieten an beiden Klinikstandorten tagsüber unter anderem zu den Besuchszeiten eine Testmöglichkeit an.

Jeder Patient darf dann täglich bis zu eine Stunde lang einen Besucher oder eine Besucherin empfangen. Besucher müssen sich bis spätestens 12.00 Uhr über die Pforte anmelden. Besuchszeit ist zwischen 16.00 und 19.00 Uhr. Diese Einschränkungen sollen verhindern, dass sich zu viele Besucher gleichzeitig in den Kliniken aufhalten und dann der Schutz von Patientinnen und Patienten, aber auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht mehr sichergestellt ist.

In begründeten Ausnahmefällen darf von den Besuchszeiten abgewichen werden: So erhalten Mutter oder Vater eines kranken Kindes ebenso Zutritt wie die Angehörigen von Sterbenden. In Buchen darf darüber hinaus weiterhin eine Schwangere unter der Geburt von einer Vertrauensperson begleitet werden. Für Väter, die das Neugeborene und die Partnerin besuchen möchten, gilt ebenfalls eine Ausnahme.

Im Einzelfall können die zuständigen Ärzte entscheiden, ob und wann aus dringenden medizinischen Gründen Besuche möglich sind. Dies muss vorab telefonisch mit dem behandelnden Arzt geklärt werden. Auch für diese Fälle gelten allerdings grundsätzlich die 2Gplus-Regeln, nach vorheriger Absprache ausnahmsweise auch 3G (geimpft, genesen oder getestet). Besuche auf den Intensiv- und Isolierstationen sind regelhaft nicht möglich.

Um Kontakte schnell und lückenlos nachverfolgen zu können, werden alle Besucher gebeten, wenn möglich die Luca-App zu nutzen, die auch in den Kliniken zum Einsatz kommt.

Alle Informationen zu den Besuchsregelungen sind auf der Webseite der Klinken abrufbar. Dort stehen zudem die Fragebögen zum Ausdrucken bereit, so dass Besucherinnen und Besucher diese im Idealfall zur Reduzierung von Wartezeiten schon zu Hause ausfüllen.

Umwelt

Bewegungsjagd gegen die Schweinepest
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