FFP2-Maskenpflicht in städtischen Dienstgebäude

Walldürn.  (pm) Ab Montag, 03. Januar, gilt für den Zutritt in das Walldürner Rathaus wie auch die Außenstellen der Stadtverwaltung die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Der kontaktarme Dienstbetrieb und die 3G-Zugangsregel (geimpft, genesen, getestet) bleiben weiterhin bestehen. Weiterhin wird darum gebeten, im Vorfeld zu klären, ob sich das Bürgeranliegen telefonisch oder schriftlich per Post oder E-Mail klären lässt. Sollte dies nicht der Fall sein, können Termine vereinbart werden.

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