(Symbolbild – Pixabay)
Unangemeldete Versammlungen weiter unzulässig
Mosbach. (pm) Die Stadt Mosbach hebt die Allgemeinverfügung zum Verbot der sogenannten „Montagsspaziergänge“ auf. Per Allgemeinverfügung vom 08. Januar hatte die Stadt nicht angezeigte öffentliche Versammlungen in Form sogenannter Spaziergänge auf der Gemarkung des Stadtgebietes untersagt.
Die Aufhebung der Allgemeinverfügung bedeutet jedoch nicht, dass unangemeldete „Spaziergänge“ jetzt erlaubt sind. Denn nach wie vor gilt das Versammlungsgesetz, das besagt, dass die Versammlung spätestens 48 Stunden vorher bei der Stadt angemeldet, ein Leiter bestimmt, Ordner organisiert und die Einhaltung der geltenden Maßnahmen wie Abstandhalten und Maske tragen gewährleistet sein müssen.
Werden die Vorgaben der Corona-Verordnung und die Maßnahmen zum Infektionsschutz nicht eingehalten und reagieren die „Spaziergänger“ nicht auf entsprechende Aufforderungen der anwesenden Polizei und Versammlungsbehörde, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und die Versammlung kann aufgelöst werden.
Mit der Aufhebung der Allgemeinverfügung reagiert die Stadt Mosbach auf die jüngsten Beschlüsse der Verwaltungsgerichte Stuttgart und Karlsruhe gegen ähnlich lautende Verfügungen anderer Städte. Nach intensiver Prüfung der Sach- und Rechtslage ist die Stadtverwaltung zur Überzeugung gelangt, dass die Allgemeinverfügung aufgrund der in den Urteilen genannten Kriterien nicht aufrecht zu erhalten ist.
Für das von den Gerichten angeregte „mildere Mittel“ zum Versammlungsverbot durch Erlass einer abstandsunabhängigen Maskenpflicht für bestimmte Wege und Plätze wäre aufgrund der Zuständigkeitsregelungen des Infektionsschutzgesetzes das Gesundheitsamt des Landratsamtes zuständig.
Die Stadtverwaltung unterstreicht, dass sie keinesfalls gegen freie Meinungsäußerungen oder die Versammlungsfreiheit ist. Wie jegliche Aktivität in einer Gesellschaft obliegen jedoch diese Rechte auch gewissen Pflichten.
In diesem Fall denen des Versammlungsgesetztes und aufgrund der aktuellen Situation des Infektionsschutzes. Der Appell an alle geht deshalb dahin, sich an die Spielregeln zu halten und Rücksicht auf die Allgemeinheit zu nehmen.