Klinik-Besuche unter Auflagen möglich

(Foto: pm)

Ab Montag, den 21. März

Mosbach/Buchen.  (pm) Entsprechend der Vorgehensweise am Universitätsklinikum Heidelberg und den anderen Kliniken der Region Rhein-Neckar werden die Krankenhäuser in Buchen und Mosbach ab Montag, den 21. März wieder Besuche ermöglichen. Zwar sind die Sieben-Tage-Inzidenzen weiterhin sehr hoch, doch wird es als vertretbar eingestuft, den Angehörigen unter Auflagen den Zugang zu den Patientinnen und Patienten zu ermöglichen.

„Da uns der hohe Stellenwert von Besuchen für die Menschen, die sich in unsere Behandlung begeben, bewusst ist, beobachten wir die Pandemieentwicklung sehr aufmerksam“, so Klinik-Geschäftsführer Frank Hehn. Ab kommender Woche soll nun in den Neckar-Odenwald-Kliniken die „1-1-1-Regel“ gelten, so Hehn, was bedeute, dass ein Besuch pro Patient pro Tag für eine Stunde in der Zeit von 16 bis 19 Uhr möglich sein wird. Besucher müssen sich bis 12 Uhr an der jeweiligen Pforte (Buchen 06281-290 / Mosbach 06261-830) anmelden.

Unabhängig vom Immunisierungsstatus wird ein aktueller Schnelltest einer anerkannten Abstrichstelle benötigt, der maximal 24 Stunden alt sein darf. Die Klinikleitung empfiehlt jedoch, den Test möglichst unmittelbar vor dem Krankenbesuch zu machen. Denn nur so kann ein Höchstmaß an Ergebnissicherheit erreicht werden. Unkomplizierte Testmöglichkeiten bestehen unmittelbar an den Krankenhäusern an den Schnellteststationen der beiden DRK-Kreisverbände. Alternativ wird auch ein maximal 48 Stunden alter PCR-Test für Besuche akzeptiert.

Zudem gilt nach wie vor: Besucher dürfen keinerlei Symptome aufweisen und selbstverständlich darf es keine Kontakte zu Personen gegeben haben, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden. Infizierte, die sich in Quarantäne befinden, sind von Besuchen ebenso ausgeschlossen wie Besucher mit einem positiven Schnelltestergebnis.

Eine ganz wichtige Bitte hat der Ärztliche Leiter der Neckar-Odenwald-Kliniken Priv.-Doz. Dr. med. Harald Genzwürker an die Besucher: „Tragen Sie während des gesamten Besuchs, also auch in den Patientenzimmern, unbedingt eine FFP2-Maske!“ Dies diene dem Schutz von Patientinnen und Patienten, aber auch des Personals und damit der Aufrechterhaltung des Klinikbetriebs. „Für eine vulnerable Patientin oder einen Patienten kann auch eine Infektion mit der Omikron-Variante des Virus schnell gefährlich werden“, erläutert der Mediziner diese wichtige Regel.

Unverändert gelten Ausnahmen von den Besuchszeiten, allerdings ebenfalls nur mit aktuellem Testergebnis: Mutter oder Vater eines kranken Kindes erhalten ebenso Zutritt wie die Angehörigen von Sterbenden. Am Standort Buchen dürfen Schwangere auch durch ihre Partner bei der Geburt begleitet werden und die Väter dürfen Mutter und Neugeborenes besuchen. Die Leitung der Kliniken hofft, dass diese Maßnahmen im Interesse der Patientinnen und Patienten sowie der Mitarbeitenden von allen Besuchern unterstützt und die Regeln sorgfältig eingehalten werden.

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Bewegungsjagd gegen die Schweinepest
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