Keinen Baufreigabeschein erhielt ein Mehrfamilienhaus in Hettigenbeuern. (Symbolbild – Hofherr)
Hettigenbeuern. (sch) Verschiedene bauliche Fragestellungen, unter anderem die Zulässigkeit eines geplanten Mehrfamilienhauses im Morretal, standen im Mittelpunkt der Ortschaftsratssitzung zu Beginn der Sommerferien.
Der Leiter des Fachbereichs „Technische Dienste“, zuständig für Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Günter Müller, gab detailliert Einblick in die baurechtlichen Vorschriften und zeigte dem Ortschaftsrat das Verfahren auf. Die untere Baurechtsbehörde beim Landratsamt habe den Antrag auf Bau des Mehrfamilienhauses in der vorgelegten Form abglehnt.
Dieser hatte bereits vorab für Verärgerung bei den Anwohnern gesorgt und dementsprechend waren erneut zahlreiche Zuhörer zur Ortschaftsratssitzung gekommen. Die Planung habe schon mehrfach Änderungen erfahren, von ursprünglich sechs Wohnungen wurde die Anzahl auf vier Wohnungen reduziert.
Auch die Gebäudehöhe wurde reduziert, aber diese entspreche immer noch nicht den zulässigen Höhenvorgaben des Bebauungsplanes. Dieser Abweichung wurde nicht zugestimmt und die Stadt Buchen erteilte nicht das gemeindliche Einvernehmen. Der Antrag sei somit nicht genehmigungsfähig.
Die Ortschaftsräte wünschen sich künftig, eine Festlegung einer Höchstzahl von vier Wohnungen im Bebauungsplan, dies wurde im Verlauf der regen Diskussion deutlich. Günter Müller zeigte anhand von Plänen die Vorgaben des Bebauungsplanes hinsichtlich First- und Traufhöhe auf. Er sicherte zu, die aktuellen Vorgaben des Bebauungsplanes hinsichtlich möglicher Änderungen und der Festlegung neuer Vorgaben seitens der Stadt Buchen prüfen.
Einem vorliegenden Bauantrag auf Neubau eines Nutztierstalles stimmte das Ortschaftsratsgremium, hinsichtlich der Erstellung des Gebäudes aus baulicher Hinsicht, zu. Die Vorschriften in Bezug auf die Tierhaltung und die Zulässigkeit der Anzahl von Nutztieren, in einem Allgemeinen Wohngebiet, sollen eingehalten werden.
Angefragt aus dem Gremium war in der vorigen Sitzung, ob für das ehemalige Gasthaus „Löwen“ in Hettigenbeuern eine Nutzungsänderung erforderlich sei. Hier sicherte Fachbereichsleiter Günter Müller ebenfalls eine Überprüfung und Rückmeldung seitens des Bauamtes zu. Sollte ein Bauantrag zur Nutzungsänderung erforderlich sein, dann werde dem Ortschaftsrat das Thema nochmals zur Beratung vorgelegt.
Zugestimmt wurde, dass der seitherige Raum der Vereine im Untergeschoss des Dorfgemeinschaftshauses komplett der Jugend als Jugendraum zur Verfügung gestellt wird und nicht, wie zunächst angedacht, nur die Hälfte des Raumes.
Angesprochen wurde auch die Brücke hinter dem Götzenturm, hier soll eine Prüfung bei einem Vor-Ort-Termin stattfinden.