Facebook Datenklau – jetzt Schadensersatz geltend machen

Cyber

(Symbolbild – sinisamaricPixabay)

Rund um Ostern 2021 wurde der bislang größte Facebook Datenklau öffentlich bekannt. Kriminelle hatten mithilfe des sogenannten Scrapings rund 500 Millionen Userdaten aus aller Welt entwendet, wobei auch rund 10 Millionen Deutsche betroffen waren. Infolge des Facebook Datenklaus haben möglicherweise auch Sie Anspruch auf Schadensersatz, weil Facebook nur unzureichend zur Aufklärung und Schadensminimierung beigetragen hat.

Was ist beim Facebook Datenklau passiert?

Beim Facebook Datenklau nutzten Hacker das sogenannte Scraping, um verschiedene Datensätze aus Profilen von Nutzerinnen und Nutzern abzurufen. Dabei machten sie sich eine vorhandene, von Meta aber bis dato nicht erkannte, Sicherheitslücke im Quellcode der Seite zunutze. Sie sorgte dafür, dass auch bei Eingabe nicht öffentlicher Informationen ein Profil angezeigt wurde, wenn beispielsweise die eingegebene Handynummer im Account einer Userin oder eines Users gespeichert ist. Auf diese Weise lagen den Kriminellen nicht nur die Handynummern, sondern auch die Klarnamen der Nutzer vor.

Die im Rahmen des Facebook Datenklaus entwendeten Daten wurden sodann im Darknet weiterverkauft. Dort wiederum nutzen die Käufer sie für kriminelle Zwecke, etwa Betrugsversuche per SMS. Betroffene erhalten Nachrichten über die angebliche Abholung von Paketen beim Zoll, für die sie eine Gebühr in Höhe weniger Euro entrichten müssten. Auf diese Weise greifen Kriminelle die Kreditkarten- oder Online-Banking-Daten ab.

Die Kriminellen können die erlangten Informationen anschließend nutzen, um zum Beispiel Überweisungen zu tätigen oder Waren auf Rechnung der Kunden zu kaufen. Die Folgen des Facebook Datenklaus sind für Userinnen und User damit nicht zu unterschätzen.

Ihre Möglichkeiten beim Facebook Datenklau

Der Facebook Datenklau ist eine Datenpanne, die von der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfasst wird. Der Konzern ist nach den einschlägigen Vorschriften verpflichtet, Sie als Kundin oder Kunde umfassend über den Vorfall und seine Folgen aufzuklären. Dabei muss Facebook selbst auf seine Userinnen und User zukommen, kann sich also nicht „zurücklehnen“ und auf diesbezügliche Anfragen warten.

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Kommt das Unternehmen seinen Verpflichtungen nach der DSGVO allerdings nicht nach, haben Sie als Userin oder User einen Anspruch auf Schadensersatz. Er ergibt sich aus Artikel 34 DSGVO, wobei die Normen der Verordnung keine konkrete Höhe der Entschädigung vorgeben. Im Schnitt erhalten Betroffene zwischen mehreren hundert und mehreren tausend Euro als Schadensersatz, wenn sie vom Facebook Datenklau betroffen sind.

Facebook Datenklau: Setzen Sie jetzt Ihre Ansprüche rechtlich durch!  

Nach der EU-weit geltenden DSGVO haben Betroffene vom Facebook Datenklau Anspruch auf Auskunft gegenüber dem Meta-Konzern. Das Unternehmen ist verpflichtet, entsprechende Informationen offenzulegen und darüber hinausgehende Schäden zu vermeiden, mindestens aber zu begrenzen. Der erste Schritt besteht daher darin, das Unternehmen zur Herausgabe der Informationen aufzufordern.

Kommt Facebook seinen rechtlichen Verpflichtungen nach der DSGVO nicht nach, können Sie gemäß Art. 34 DSGVO Schadensersatz geltend machen. Dabei übernehmen Rechtsschutzversicherungen üblicherweise die Kosten für die gerichtliche Vertretung durch eine erfahrene Anwältin oder einen erfahrenen Anwalt.

Beispiele für Urteile im Facebook Datenklau sind unter anderem:

  • Landgericht München, Az. 15 O 4507/22: Verstöße gegen die DSGVO führten bei diesem User dazu, dass insgesamt 600 Euro an Schadensersatz zu zahlen war.
  • Landgericht Stuttgart, Az. 3 O 220/22: Hier wurden wegen des Facebook Datenlecks 1.000 Euro Schadensersatz gezahlt. Der Betroffene war Opfer gleich mehrerer DSGVO-Verstöße, weil Facebook keinerlei Auskunft zum Sachverhalt erteilte.
  • Landgericht Stuttgart, Az. 8 O 38/23: Der vom Facebook Datenleck Betroffene erhielt Schadensersatz in Höhe von 400 Euro.

Machen auch Sie Ihre Rechte geltend! Holen Sie sich infolge des Facebook Datenklaus noch heute Schadensersatz!

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