17.06.10
Vier Jahre Haft wegen Betrug und Urkundenfälschung
Mosbach. (lg) Ein geständiger Angeklagter wurde von der Großen Strafkammer des Landgerichts Mosbach wegen Betrugs in 45 tateinheitlich zusammentreffenden Fällen zu der Freiheitstrafe von 4 Jahren verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 5 Monaten, die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe beantragt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft Mosbach warf dem ledigen, im Raum Walldürn wohnhaften 46-jährigen, deutschen Angeklagten vor, in der Zeit zwischen Januar 2005 und November 2009 erreicht zu haben, dass sein ein Jahr jüngerer, langjähriger Bekannter Bargeldzahlungen an ihn in Höhe von mehr als 98.500 Euro tätigte. Hierfür hatte er seinem Bekannten als angeblicher Mitarbeiter eines Tonstudios CDs verkauft. Nachdem der Bekannte mit den Zahlungen der CDs in Rückstand geraten ist, forderte der Täter unter dem Namen des Tonstudios bzw. einer Musik-Produktionsfirma von seinem Bekannten über einen längeren Zeitraum Sonderzahlungen zur Abwendung zivilrechtlicher und strafrechtlicher Schritte an, die auch getätigt wurden. Ab Mitte des Jahres 2007 veranlasste der Verurteilte seinen Bekannten mit Schreiben der bayrischen Justiz sowie Gerichtsurteilen, die mit amtlich aussehenden Stempeln versehen waren und das Opfer angeblich zu Geldstrafen und Haftstrafen verurteilt hätten, zu weiteren Zahlungen.
Der nun verurteilte Betrüger und Fälscher ist einschlägig vorbestraft.