Acht Jahre Haft und Entziehungsanstalt

Mosbach/Haßmersheim. (jus) Weil er versucht hatte, seine Ex-Freundin zu töten, muss ein 30-jähriger, geständiger Angeklagter für acht Jahre in Haft. Außerdem ordnete das Schwurgericht unter dem Vorsitz von Richter Dr. Ganter die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Die Richter erkannten auf versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung. Mit dem Urteil blieb das Landgericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die neun Jahre Gesamtfreiheitsstrafe beantragt hatte und entsprach mit dem Urteilsspruch dem Antrag der Verteidigung. Da Verteidigung und Täter Rechtsmittelverzicht erklärten, wurde das Urteil sofort rechtskräftig.

Der ledige, zuletzt in Mosbach wohnhafte Angeklagten hatte Ende Mai 2010 in einer Haßmersheimer Ortsteils versucht, seine 24-jährige Ex-Freundin zu töten wollen, da sie keine neue Beziehung mit ihm habe eingehen wollte. Dabei hatte der Täter sein Opfer gewürgt und versucht, mit einem Messer auf die Frau einzustechen. Der neue Lebenspartner der Frau hatte eingegriffen und den Täter gestoppt. Dieser wurde in alkoholisiertem Zustand am Tatort festgenommen. Der einschlägig vorbestrafte Täter war seit seiner Verhaftung in Untersuchungshaft.

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