(Foto: Liane Merkle)
Adelsheim. (lm) „Jeder hat diese Familie um ihren Zusammenhalt beneidet. Und dann starben die Eltern. Sie hatten keine Testament gemacht in dem festen Glauben, das schaffen unsere Kinder auch so“. Das war ein Fehlglaube, denn schon nach kurzer Zeit waren die Erben hoffnungslos und unwiderruflich zerstritten. Mit dieser kurzen Einführung in das Referat „Erben und Vererben ohne Streit“ von Dr. Wolfgang Roth im Adelsheimer Pfarrsaal „St. Marien“ begrüßte Rita Zipperlein vom Ausschuss „Caritas und Soziales“ der Seelsorgeeinheit Adelsheim-Osterburken-Seckach die weit über 120 Interessierten auch im Namen des Caritas der Gemeinde Adelsheim, Sozialverband VdK, Ortsgruppe Adelsheim und der Siedlergemeinschaft Adelsheim.
Und leider ist es erwiesen, dass rund 73 Prozent aller Erbschaftsfälle im Streit enden. Natürlich gibt es bei einem Testament so einiges zu beachten. Ein paar wenige Dinge „hat man schon gehört“ wie z. B. ein Testament sollte handschriftlich sein. Doch damit der eigene „Verteilwille“ dann auch wirklich 1:1 umgesetzt werden kann, dazu sollte man doch auf Experten wie Wolfgang Roth als Fachanwalt für Erbrecht zurück greifen.
Sein Rat ist zwar „unbezahlbar“, dafür aber durchaus erschwinglich. Und er verhilft ganz sicher, den Familienfrieden zu erhalten, den Nachlass gerecht und zügig zu verteilen, das Vermögen zu schützen und den hinterbliebenen Ehepartner finanziell abzusichern. Anhand des sogenannten „Berliner Testaments“ zeigte Wolfgang Roth auf, was für Fehler gemacht werden können, wenn bestimmte Dinge vergessen oder falsch ausgedrückt werden. Denn gerade diese Art des Testaments hält er für eine der vier Säulen der notwendigen Vermögensplanung zu Lebzeiten. Als weitere Säulen nannte er die vorweg genommene Erbfolge, die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung. Und das ganze ist sicher nicht vordringlich Thema für Senioren. Jedem kann zu jeder Zeit alles passieren. Und dann? Man sollte rechtzeitig seinen Willen bekunden. Ändern kann man immer noch. Das schlägt auch finanziell kaum zu Buche. Im sogenannten Berliner Testament werden gleich zwei Sterbefälle geregelt. Zum einen setzen sich die Ehepartner als gegenseitige Alleinerben und zum zweiten die Kinder als gemeinsame Schlusserben ein.
Damit ist der überlebende Ehepartner abgesichert, was er bei der gesetzlichen Erbfolge nicht wäre. Denn hier hätte jeder Miterbe – egal welchen Anteil er bekommt – sofort das Recht, eine Auszahlung zu verlangen. Und wenn dann nicht genügend Geld vorhanden wäre, müsste ein Zuhause für den Überlebenden sofort versteigert werden. Dennoch gibt es auch beim Berliner Testament noch einiges zu beachten, damit es flexibel bleibt oder bei einer Scheidung sofort eine andere Regelung in Kraft treten kann, damit die Erben nicht von Steuern „erschlagen“ werden oder ungewollt doch noch die gesetzliche Erbfolge in Kraft tritt. Das Deutsche Erbrecht ist ganz sicher nicht einfach.
Wenn man also Ärger und Streitigkeiten in der Familie oder negative Überraschungen mit Banken, Versicherungen, Finanzamt und anderen vermeiden will, ist es wohl unumgänglich, sich von einem Fachanwalt für Erbrecht bei der Aufsetzung eines Testaments beraten zu lassen. Und eine solche Beratung fängt schon damit an, ob man ein Einzel- oder gemeinschaftliches Testament hinterlassen will oder einen Erbvertrag. Dann stellt sich die Frage nach der Formwirksamkeit, nach möglichem wirksamem Aussetzen von Vermächtnissen, der Abstimmung mit einem vorhandenen Ehevertrag u.v.m. Wolfgang Roth hatte ein überaus aufmerksames Publikum im Adelsheimer Pfarrsaal „St. Marien“. Das wurde auch in der interessierten Fragerunde am Ende seines Vortrags deutlich.