Neckar-Odenwald-Kreis. Immer mehr gewinnt Halloween am Vorabend von Allerheiligen an Bedeutung. Am Sonntagabend werden auch im Neckar-Odenwald-Kreis wieder zahlreiche Kinder und Jugendliche durch die Straßen ziehen und die Bewohner mit dem Ausspruch “Süßes oder Saures” vor die Wahl eines üblen Streiches oder einer süßen Spende stellen. Allerdings ist nicht alles, was Spaß macht auch erlaubt. So haben viele dieser Streiche oftmals ein juristisches Nachspiel. Das Bewerfen von Hauswänden mit Eiern, das Herausreißen von Pflanzen, das Herausheben von Gullydeckel oder auch das Beschmieren von Autos gehört zwischenzeitlich zum Repertoire der “Gespenster” und stellen zum großen Teil Straftaten dar. Für viele Hausbesitzer entstanden in den letzten Jahren erhebliche Kosten für die Reinigung ihrer Fassaden, vor denen die Umherziehenden keinen Halt machten.
Um Straftaten möglichst zu verhindern und einem derart extremen Verhalten Einhalt zu gebieten, wird die Polizei im Neckar-Odenwald-Kreis verstärkt in der “Halloween-Nacht” unterwegs sein und ein wachsames Auge auf die umherziehenden “Gespenster” haben. Die Polizei hat folgende Tipps für die Eltern: Den Kindern und Jugendlichen sollte nicht grundsätzlich verboten werden, in der “Halloween-Nacht” auszugehen. Ihnen sollten allerdings die Grenzen bei den Streichen aufgezeigt werden. Es sollte kontrolliert werden, mit welchen Utensilien sich die Kinder für die nächtliche Tour ausrüsten. Jeder sollte seinem Kind raten, dem Gruppenzwang nicht nachzugeben und bei üblen Scherzen einfach nicht mitzumachen.