Neuregelung beim Feuerwehrführerschein begrüßt

„Ehrenamtlichem Engagement keine unnötigen Steine in den Weg legen“

MdB Alois Gerig. (Foto: privat)

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem der Erwerb des sogenannten Feuerwehrführerscheins erleichtert werden soll. Der Feuerwehrführerschein ermöglicht es ehrenamtlichen Einsatzkräften von Feuerwehren, Rettungsdiensten und Technischem Hilfswerk, schwere Einsatzfahrzeuge zu fahren. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Feuerwehrführerscheine kostengünstiger und unbürokratischer ausgestellt werden können. Alois Gerig bewertet die geplanten Gesetzesänderungen positiv: „Die vorgeschlagenen Änderungen können dazu beitragen, ehrenamtliches Engagement in den freiwilligen Feuerwehren und Hilfsdiensten im Main-Tauber- und im Neckar-Odenwald-Kreis zu stärken.“
Dieser Artikel ist mir was wert: [flattr btn=“compact“ tle=“Neuregelung beim Feuerwehrführerschein begrüßt“ url=“https://www.nokzeit.de/?p=8093″] Seit der zweiten EU-Führerscheinrichtlinie dürfen ehrenamtliche Einsatzkräfte mit ihrem normalen Pkw-Führerscheinen keine Einsatzfahrzeuge über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht mehr fahren – freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten und dem Technischen Hilfswerk stehen deshalb immer weniger Fahrer für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht zur Verfügung. „Der 2009 eingeführte Feuerwehrführerschein löste das Problem nicht vollständig, denn er gilt nur bis 4,75 Tonnen Gesamtgewicht“, so Gerig. Mit den nun angestrebten Gesetzesänderungen soll Abhilfe geschaffen werden: Die betroffenen Organisationen können eine interne Einweisung und auch eine organisationsinterne Prüfung auf Einsatzfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen selbst durchführen.

Zusammen mit weiteren Abgeordneten der CDU/CSU hatte sich Gerig in Berlin für Verbesserungen beim Feuerwehrführerschein eingesetzt. „Es geht nicht nur darum, ehrenamtlichem Engagement keine unnötigen Steine in den Weg zu legen“, so der Wahlkreisabgeordnete. „Genauso wichtig ist, die Einsatzfähigkeit der freiwilligen Feuerwehren und Hilfsdienste aufrecht zu erhalten und den Kommunen teure Fahrerausbildungen zu ersparen.“ Damit die ehrenamtlichen Einsatzkräfte im Main-Tauber- und Neckar-Odenwald-Kreis bald von den Neuregelungen profierten könnten, sei es wünschenswert, dass Bundestag und Bundesrat den vorgelegten Gesetzentwurf zügig beraten und beschließen. Danach ist die Landesregierung am Zug, das Gesetz umzusetzen.

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