Feuerwerkskörper dürfen nicht in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern gezündet werden
Mosbach. (svm) Aus Brandschutzgründen ist es auch in diesem Jahr wieder bundesweit verboten, Feuerwerkskörper in unmittelbarer Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern abzubrennen. Damit hat der Gesetzgeber das bereits in der Vergangenheit erlassene Verbot erweitert, aus Lärmschutzgründen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen pyrotechnische Gegenstände abzubrennen.
Von diesem Verbot ist auch die historische Altstadt von Mosbach betroffen, insbesondere im Bereich der Fachwerkhäuser in der Fußgängerzone und rings um den Marktplatz. Hier dürfen weder Silvesterraketen, Knallfrösche, bengalische Feuer noch Böller oder sonstige gefährliche Pyrotechnik abgebrannt werden. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße rechnen.
Dieser Artikel ist mir was wert: [flattr btn=”compact” tle=”Feuerwerksverbot in der Altstadt” url=”https://www.nokzeit.de/?p=8269″] In diesem Zusammenhang weist das Ordnungsamt Mosbach auch darauf hin, dass Feuerwerkskörper zwar ab dem 29.12.2010 verkauft werden dürfen, das Abbrennen aber nur am 31.12.10 und am 01.01.2011 zulässig ist. Außerdem sind die Abfälle der gezündeten Knallfrösche und Raketen laut Gesetz „unverzüglich zu beseitigen“. Die Missachtung dieses Verbots kann auch mindestens ein Verwarnungsgeld zur Folge haben. Die Bürgerinnen und Bürger werden um Einsicht und Verständnis sowie um Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben gebeten.