Waldbrunn. (gvw) Nach wie vor stellt die Gemeindeverwaltung Waldbrunn fest, dass die Öffnungszeiten des Grüngutsammelplatzes im Buchenweg in Schollbrunn sehr häufig nicht eingehalten werden. Zum Leidwesen der Anwohner wird regelmäßig Grüngut außerhalb der erlaubten Zeiten angefahren, insbesondere in den Abendstunden und an den Wochenenden, teilweise aber auch spät nachts und sonntags.
Die Gemeinde Waldbrunn wird eine Benutzungsordnung mit entsprechendem Bußgeldtatbestand erlassen, um künftig die Verstöße gegen die Öffnungszeiten mit einem Bußgeld ahnden zu können. Der Erlass eines Bußgeldbescheids liegt weder im Interesse der Verwaltung noch im Interesse der Bürger. Das Bußgeld soll nur als letztes Mittel zur Lösung des Problems eingesetzt werden.
Die Verwaltung baut jedoch auf die Vernunft und das Verständnis aller Mitbürger und hofft, dass solche Maßnahmen nicht erforderlich werden. Deshalb wird aus dem Rathaus noch einmal an Nutzer des Grüngutplatzes appelliert, aus Rücksichtnahme auf Anwohner die Öffnungszeiten einzuhalten.
Der Grüngutplatz ist geöffnet:
- Dienstag: 14.00 – 18.00 Uhr
- Freitag: 14.00 – 18.00 Uhr
- Samstag: 10.00 – 16.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten ist die Befahrung des Buchenwegs ab der Einmündung zum landwirtschaftlichen Anwesen Steck nur für die landwirtschaftliche Nutzung erlaubt.