ESF-Fördermittel im Kreis nicht ausgeschöpft

Neckar-Odenwald-Kreis. Der Europäische Sozialfonds (ESF) wurde ins Leben gerufen, um die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Unterstützung der Menschen durch Ausbildung und Qualifizierung und den Abbau von Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt zu fördern. Der Neckar-Odenwald-Kreis erhielt für das Jahr 2013 erneut insgesamt 200.000 Euro Fördergelder für ESF- Projekte. Die bisher gestellten Anträge schöpfen zwar einen Großteil der Mittel aus, 13.000 Euro können aber noch vergeben werden. Es besteht daher nochmals die Möglichkeit, eine Projektförderung zu beantragen. Anträge für das Jahr 2013 können ab sofort bis zum 30. September 2012 direkt bei der L-Bank eingereicht werden. Die Antragstellung erfolgt über das im Internet.

Konkrete Ziele förderfähiger Projekte können sein: Vermeidung von Schulversagen und Erhöhung der Ausbildungsreife von schwächeren Schülern / Integration von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt / Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen, die auf dem Arbeitsmarkt besonders benachteiligt sind / Stabilisierung von Lebensverhältnissen und Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsmarkt von Gruppen mit besonderen Vermittlungshemmnissen.




Maßgeblich für die Entscheidung über die Förderung eines Projektes sind die Vorgaben der regionalen Arbeitsmarkstrategie des regionalen ESF Arbeitskreises. Diese kann über die Homepage des Neckar-Odenwald-Kreises heruntergeladen oder bei der Geschäftsstelle angefordert werden.

Die Förderung eines Projektes setzt weiterhin voraus, dass es auf eine Mindestteilnehmerzahl von zehn Teilnehmern und einen Förderumfang von mindestens 10.000 Euro ausgerichtet ist. Jeder Antragsteller muss zu den beantragten Fördermitteln eine fünfzigprozentige Kofinanzierung erbringen. Der regionale ESF Arbeitskreis kann in einem gewissen Umfang auch zweijährige Projekte befürworten, wenn sie sich durch besonders innovative Ansätze auszeichnen. Entsprechende Fragen zu dieser doch recht komplizierten Materie beantwortet Susanne Heering von der ESF-Geschäftsstelle unter Tel.: 06261/84-2400 oder per E-Mail unter su*************@ne*******************.de.

Infos im Internet:
www.esf-bw.de
www.neckar-odenwald-kreis.de

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