„Keiner will die Mud öffnen“

Mud

Dass die Mid nicht mehr verdolt wertden darf, wurde kontrovers diskutiert. (Foto: Liane Merkle)

Mudau. (lm) Durch eine starke Hangwasserausspülung wurde die Stützmauer zwischen der Gaststätte „Zum Grund“ und einem angrenzenden Anwesen derart beschädigt, dass nun der Gemeinderat eine Gesamtsanierung beschlossen hatte. Nachdem das Ing. Büro Sack und Partner aus Adelsheim eine beschränkte Ausschreibung für die Bauarbeiten vorgenommen hatte, vergab man nun die Maßnahme an die Firma Kispert-Bau aus Limbach zum Angebotspreis in Höhe von 52.250 Euro.

Da im Vermögenshaushalt nur 40.000 Euro für diese Sanierung zur Verfügung stehen und zudem mit 7.837 Euro als Nebenkosten zu rechnen ist, müssen 20.087 Euro als überplanmäßige Ausgabe im Gemeindehaushalt einberechnet werden. „Im Zuge der Grunderwerbsgespräche beim Ausbau des Schloßauer Römerweges ergaben sich neue verbesserte Möglichkeiten zur Linienführung der Straße“, betonte Bürgermeister Dr. Norbert Rippberger. Demnach kann nun eine alte Scheune abgerissen und eine Mauer zurückversetzt werden, wodurch ein großzügigerer Straßenraum geschaffen werden kann, der den Römerweg mit seinen Anrainergrundstücken – bis auf die letzten rd. 10 Meter – nachhaltig aufwerten werde.

Dieser veränderten Planung stimmte der Gemeinderat ebenso zu, wie der Vergabe der Abbrucharbeiten zum Angebotspreis von 16.065 Euro, wobei die Hälfte der Kosten von der Gemeinde übernommen wird,  und des Straßenbaus für 97.261 Euro an die Firma HF-Bau aus Balsbach. Ein Sanierungsbedarf besteht nach Ansicht des Gremiums und der Verwaltung im Rahmen der Mudbachverdolung vom Einlauf oberhalb der Volksbank bis zum Auslauf.




Nachdem bereits eine Gewässerentwicklungsplanung durch das Büro Simon erstellt wurde, ging es nun um eine Grundsatzentscheidung über das Sanierungsverfahren nach einer ausführlichen Vorstellung verschiedener Varianten durch das Ing. Büro Sack und Partner. Demnach ist nach eingehender Untersuchung durch Fachbüros für Statik und Beton die Betondecke so marode, dass sogar eine Betonprüfung mit Kugelschlaggerät unmöglich war und einen Innensanierung der extrem starken Korrosionen nicht möglich ist und die Tragfähigkeit nicht gewährleistet ist. Das Landratsamt bleibt nach wie vor bei der Aussage, dass bei einer offenen Sanierung – die ja aufgrund der Gegebenheiten unumgänglich ist – das Gewässer nicht mehr verschlossen werden darf.

Laut Landeswassergesetz sind die Gewässer naturnah auszubauen und eine Wiederverschließung sei daher gesetzeswidrig. Der Ortschaftsrat ist nach Aussage von Ortsvorsteher Klaus Erich Schork der Meinung, dass die Mud – wie von Dr. Berthold M. Kappus (RP Karlsruhe) vorgegeben – bereits weitest möglich geöffnet ist und die bisherige Verdolung auf eine Länge von ca. 60 Meter zugunsten der Anwohner, vor allem der dortigen Handwerker, erhalten bleibt. Andreas Schölch stellte die Mud als Gewässer zweiter Ordnung in Frage, da sie die meiste Zeit des Jahres kein Wasser führt und sich hier ganz sicher keine Fische ansiedeln werden.

Das bestätigte auch Michael Hemberger, der die Gesetzgebung nicht verstand und davon ausging, dass es durchaus „Ausnahmen von der Regel“ geben wird. Andreas Schölch war weiter der Meinung, dass eine Sanierung von außen durchaus möglich sei. Hans Slama sprach die Verantwortlichkeit der Gemeindeverwaltung an aufgrund der jetzt festgestellten Standunsicherheit, die möglicherweise eine baldige Vollsperrung nach sich zieht.

Franz Brenneis brachte es auf den Punkt: „Keiner will die Mud öffnen, doch kann auch kein Gemeinderat gegen das Gesetz handeln. Wenn das Regierungspräsidium grünes Licht gäbe, dass die Mud nach der Öffnung wieder geschlossen werden dürfe, dann gäbe es keine Probleme, hinter dem Wunsch des Mudauer Ortschaftsrates zu stehen.“

Damit stellte er den Antrag an die Gemeindeverwaltung, diese Frage vom RP beantworten zu lassen. Dem pflichtete Gernot Grimm bei, dass man alles Mögliche versuchen sollte, eine Genehmigung für die Wiederverschließung zu erhalten. Dr. Rippberger hielt dem entgegen, dass das für die Entscheidung zuständige Landratsamt damit einverstanden und förderungsbereit wäre. Seiner Meinung nach ging es in diesem Punkt nicht um Öffnung, dafür sah er auch keinen wirklich notwendigen Punkt. Ihm war nur wichtig, dass die Sanierung beschlossen wird, die tatsächlich unumgänglich sei. Daher lautete seine Beschlussempfehlung, die Beauftragung der Sanierungsplanung aufgrund der bisher bekannten Tatsachen unter gleichzeitiger Klärung der Finanzierung und ob eine Wiederverschließung genehmigt wird. Diesem Vorschlag entsprach das Gremium, wobei Wolfgang Niemesch beantragte, die Mud sofort zu sperren, was aber das Landratsamt zu entscheiden hat.

Entgegen dem Ersuchen des Ortschaftsrates sprachen sich die Mitglieder des Gemeinderates dafür aus, dass im Rahmen der Erschließung im Baugebiet „Brückengut“ die geplante Kanaltiefe des Mischwasserkanals von 3 Meter beibehalten wird. Die Kosten für die Herstellung der Abwasserbeseitigung hätten sich durch eine Tieferlegung des Kanals von 460.000 Euro auf 562.500 Euro erhöht. Mögliche Nachteile bei manchen Grundstücken könnten die Architekten mit relativ einfachen Mitteln ausgleichen. Mit einem Gesamtaufwand von 49.300 Euro wird die Gemeinde noch in diesem Jahr die Feldwege und die Ortsstraße „Binzigweg“ in Rumpfen sanieren. Betroffen hiervon sind in Mudau der „Römerweg“, in Langenelz der „Röckelsweg“, in Rumpfen der „Ohrle“ und in Schloßau/Waldauerbach der Weg zum Sportplatz.

Für 31.000 Euro sollen dann im nächsten Jahr der „Biemersweg“ in Langenelz und der „Alte Galmbacher Weg“ in Schloßau/Waldauerbach folgen. Für 2015 sind vorgesehen der „Wörglesweg“ in Mudau, „Gescheid“ in Donebach sowie die Hardstraße in Reisenbach mit einem Kostenaufwand von 99.000 Euro. Ein Tausch von Römerweg und Wörglesweg wie vom Ortschaftsrat Mudau gewünscht, wäre aus finanzieller Sicht nicht realisierbar.

Dass die bestehende Finanzierung der Maßnahme für 2013 gesichert ist, dokumentierte der solide Halbjahresbericht über die Haushaltswirtschaft der Gemeinde. Demnach können 80.000 Euro aus dem Verwaltungshaushalt dem Vermögenshaushalt zugeführt werden, die geplante Darlehensaufnahme von 200.000 Euro entfällt voraussichtlich, dafür kann eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 134.000 Euro erfolgen. Auch beim Eigenbetrieb Wasserversorgung kann die Darlehensaufnahme um 60.000 Euro gemindert werden, da die Ausgaben aus 98.000 Euro nicht verbrauchten Deckungsmitteln des Vorjahres beglichen werden können.

Abschließend der Sitzung stimmte der Gemeinderat noch der Annahme von Spenden in einer Gesamthöhe von 58.728 Euro für die Sportanlage Grund- und Hauptschule Mudau, an die Grundschule Schloßau, für das Heimatbuch Reisenbach, die Grund- und Hauptschule Mudau, für den Kinderspielplatz in Mörschenhardt, den Heimatverein und das Schlosskonzert in Waldleiningen zu.



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Abschließende Bekanntmachungen:

  • Die bayrischen Nachbarn haben ihren Flächennutzungsplan für Windkraftanlagen vorgelegt.
  • Betreffend Mudauer Windanlagen sind laut ornithologischem Zwischenbericht durch das Büro Simon keine Hindernisse für den Bau zu erwarten.
  • Stromkabeltrassen sollen laut Ortsvorsteher Klaus Schork (Scheidental) in einheitlichem Bild besprochen werden, wobei noch einige Informationen von der EnBW angefragt werden müssen.
  • Windpark Markgrafenwald wurde inzwischen von den Prinzen von Baden vorgestellt und ist im Internet unter Gemeinde Waldbrunn nachlesbar. Im Rahmen seiner jüngsten Sitzung hat der Gemeinderat in Waldbrunn den Weg für ein Zielabweichungsverfahren frei gemacht (wir berichteten)

 

Umwelt

Bewegungsjagd gegen die Schweinepest
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Bewegungsjagd gegen die Schweinepest

(Symbolbild – Pixabay) Eberbach/Dielbach. Am Samstag, den 16. November 2024, findet in der Zeit von 8 Uhr bis ca. 15 Uhr, eine revierübergreifende Bewegungsjagd zur Vorbeugung der Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest in den den Revieren Eberbach IV – Lautenbach und Oberdielbach statt. Der Bereich umfasst das Gebiet B 37 von Eberbach nach Lindach, über die Grenze Lindach/Zwingenberg nach Oberdielbach und über die Alte Dielbacher Straße zurück nach Eberbach. Die Bevölkerung, insbesondere Fußgänger, Jogger, Fahrradfahrer und Waldbesitzer/Selbstwerber werden eindringlich gebeten, sich aus Sicherheitsgründen während der Drückjagd nicht in diesen Gebieten aufzuhalten. Die Zufahrtswege sind zumeist mit Absperrhinweisen versehen. Auch der “Neckarsteig”-Wanderweg […] […]

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