Darf Sansenhecken radioaktiven Abfall annehmen?

Infoveranstaltung mit Christian Küppers vom Öko-Institut Darmstadt

Buchen. (pm) Der Ausstieg aus der Kernenergie und der damit verbundene Rückbau von Anlagen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Aktuell hat sich in Bezug auf eine mögliche Deponierung von Rückbaumaterial aus dem KWO auf der Deponie Sansenhecken in Buchen eine öffentliche Diskussion ergeben. In diesem Zusammenhang will die AWN in Abstimmung mit der Stadt Buchen und dem Neckar-Odenwald-Kreis eine Infoveranstaltung „Z.E.U.S. im Dialog“ durchführen. Insbesondere über die Gefährlichkeit und Höhe der radioaktiven Strahlung dieses Rückbaumaterials herrscht großer Informationsbedarf. Als unabhängiger Fachmann konnte Christian Küppers, stellv. Bereichsleiter „Nukleartechnik und Anlagensicherheit“ im Öko-Institut Darmstadt, gewonnen werden. Er ist unter anderem Mitglied in verschiedenen Beratungsgremien, z.B. der Strahlenschutzkommission (SSK) des Bundesumweltministeriums, Kerntechnischer Ausschuss (KTA) und ein ausgewiesener Fachmann im Bereich Umgang und Entsorgung von radioaktiven Stoffen.

Die Veranstaltung findet am kommenden Dienstag, 12.11.2013 um 18 Uhr, im Gebäude der AWN in Buchen statt. Es besteht die Möglichkeit, auch Fragen zu stellen. Dazu ist die Bevölkerung eingeladen.




Hintergrund:

Wir alle sind einer natürlichen Radioaktivität ausgesetzt. Als Mittelwert wird in Deutschland eine natürliche Strahlenbelastung von 2,3 mSv (Milli-Sievert) pro Jahr angenommen (Quelle: UM, 25.04.2013, Wikipedia nennt einen Wert von 2,4 mSv, http://de.wikipedia.org/wiki/Strahlenbelastung). Zum Vergleich: 20 mSv entsprechen der Dosis einer Ganzkörper-Computertomographie und der nach deutschem Recht maximal zulässigen Strahlenbelastung für beruflich strahlenexponierte Personen pro Kalenderjahr. Eine Flugreise von ca. 8 h auf 12 km Meereshöhe entspricht einer Strahlendosis von 0,04 – 0,1 mSv. Ein Umzug von Buchen in Teile des Schwarzwaldes mit höherer natürlicher Strahlung würde ca. 0,6 mSv zusätzlich pro Jahr entsprechen (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/ Strahlenbelastung). Die Grafik zeigt die Relationen der einzelnen Strahlungsquellen verglichen mit der ohnehin vorhandenen natürlichen Radioaktivität. 

Der Strahlungswert von Material, das auf Deponien (wie z.B. auf Sansenhecken) abgelagert werden darf, ist nach dem sog. deutschen De-Minimis-Konzept auf einen niedrigen Wert festgelegt (Zitat Umweltministerium Baden-Württemberg): Die „Freigabe“ von Material erfolgt auf der Grundlage des § 29 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Die dort aufgeführten Freigabewerte sind aufgrund wissenschaftlicher Untersuchungen so festgelegt, dass für eine Einzelperson der Bevölkerung (und damit im Besonderen auch für AWN-Mitarbeiter) im Kalenderjahr höchstens eine Belastung im Bereich von 0,01 mSv (= 10 Mikrosievert) auftreten kann. Diese ist bei einer jährlichen natürlichen Strahlenexposition der Bevölkerung von etwa 2,3 mSv (Wikipedia: 2,4 mSv) um ca. einen Faktor 200 geringer und kann damit entsprechend den Festlegungen im Atomgesetz (AtG) und der StrlSchV „außer Acht“ gelassen werden……..Geringfügig kontaminierte oder aktivierte Stoffe gelten entsprechend den Regelungen der StrlSchV dann als nicht radioaktive Stoffe und können unbedenklich gehandhabt werden, wenn deren Aktivität oder Aktivitätskonzentration außer Acht gelassen werden kann und die zuständige Behörde die Freigabe erteilt hat. Das Material verliert mit der Freigabe seine rechtliche Einordung als radioaktiv. Für die sich anschließenden Schritte gelten die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. (Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft in Baden-Württemberg, 25.04.2013)

Quellen/Links:

http://www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/95181/_zur%20Sache_Stand_25042013.pdf

http://de.wikipedia.org/wiki/Strahlenbelastung

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